Foto: Photomania / pixelio.de

Freitag, 23. Oktober 2015

KBV und GKV: Arzneimittelrahmen für 2016 steigt um 1,2 Mrd. EUR (= 3,7%)

Von: KBV / Pressemitteilung

Die bundesweiten Anpassungsfaktoren für Arznei- und Heilmittel steigen im kommenden Jahr um jeweils 3,7 Prozent. Im Arzneimittelbereich bedeutet dies ein zusätzliches Finanzvolumen von etwa 1,2 Milliarden Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Vereinbart wurde außerdem, dass für die seit 2014 zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C ein gesonderter Eurobetrag ausgewiesen wird. Aufgrund der Ausgabenentwicklung im ersten Halbjahr 2015 wurden für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 1,4 Milliarden Euro festgelegt.

Hepatitis-C-Medikamente außerhalb der Richtgrößen

Die KBV konnte ferner erreichen, dass die Ausgaben für diese neuen und sehr teuren Medikamente wie bereits für die Jahre 2014 und 2015 auch 2016 nicht bei der Bildung von Richtgrößen berücksichtigt werden. Die entsprechenden Verordnungskosten sind damit auch nicht Gegenstand von Richtgrößenprüfungen.

Feldmann: Positives Signal für Ärzte

"Die Ergebnisse sind ein positives Signal für die Arbeit der Vertragsärzte", betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Wir kommen damit unserem Ziel näher, die längst nicht mehr sachgerechten Richtgrößenprüfungen weiter zurückzudrängen. Auch begrüßen wir es, dass für die Versorgung von Hepatitis-C-Patienten die behandelnden Ärzte weiterhin eine Verordnungssicherheit haben, wenn sie diese speziellen und hochpreisigen Medikamente verordnen.“

Höhere Ausgaben durch Innovationen

Auch durch den Einsatz weiterer innovativer Medikamente werden im nächsten Jahr Mehrausgaben erwartet. Der Anpassungsfaktor dafür schlägt mit einem Plus von 3,5 Prozent (ohne Hepatitis-C-Präparate) am stärksten zu Buche.

Um weitere 0,5 Prozent steigt das Ausgabenvolumen infolge der Leistungsverlagerung aus dem stationären in den ambulanten Sektor. Bei der Preisentwicklung werden Einsparungen berücksichtigt, die durch neue Festbeträge im nächsten Jahr erreicht werden sollen. Der Anpassungsfaktor liegt bei minus 0,3 Prozent.

Grundlage für regionale Verhandlungen

Die auf Bundesebene ausgehandelten Rahmenvorgaben bilden die Grundlage für Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den regionalen Krankenkassen über die Höhe der regionalen Ausgabenvolumen 2016. Dabei fließen zusätzliche Faktoren ein, zum Beispiel die Zahl und das Alter der Versicherten.

Auch Wirtschaftlichkeitsreserven müssen laut Gesetz berücksichtigt werden. Dazu sehen die Rahmenvorgaben für einige Arzneimittelgruppen Leitsubstanzen und Verordnungsquoten vor, die die Ärzte vornehmlich verordnen sollen. Bei den Antihypertonika ACE-Hemmer, Sartane und Aliskiren sind das beispielsweise die Substanzen Enalapril, Lisinopril und Ramipril. In anderen Gruppen sollen beispielsweise biosimilare Arzneimittel einen bestimmten Verordnungsanteil erreichen.

Anpassungen für 2015

Im Rahmen der Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben 2016 wurden auch die für 2015 festgelegten Anpassungsfaktoren überprüft und aktualisiert. Dabei zeigte sich, dass die Preise für Arzneimittel aufgrund neuer Festbeträge insgesamt stärker sinken als im Vorjahr erwartet. Zudem führt die Herausnahme der Hepatitis-C-Medikamente aus dem Gesamtausgabenvolumen dazu, dass dieses leicht sinkt.

Anpassungsfaktoren für Heilmittel

Für Heilmittel steigen die bundesweiten Anpassungsfaktoren im kommenden Jahr ebenfalls um 3,7 Prozent – das sind rund 195 Millionen Euro. Ein Teil des Mehrbetrages soll in die Heilmittelversorgung von geriatrischen Patienten fließen. In diesem Bereich wird ein höherer Bedarf erwartet, insbesondere aufgrund der neuen geriatrischen Institutsambulanzen. Rückwirkend für 2015 wurde eine Steigerung der Anpassungsfaktoren von 0,8 Prozent festgestellt.

Zum Hintergrund der Rahmenvorgaben

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren jährlich Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel, die bei den regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu berücksichtigen sind. Grundlage für die Verhandlungen bilden verschiedene Anpassungsfaktoren, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung von Arzneimitteln haben. Dabei wird über einen Teil der Faktoren auf Bundesebene und über einen Teil auf Landesebene verhandelt.

Regionale und bundesweite Anpassungsfaktoren Heilmittel

Bei der Anpassung des Ausgabenvolumens sind zu berücksichtigen:

  • Veränderungen der Zahl und Altersstruktur der Versicherten (regional)
  • Veränderungen der Preise der Leistungen (regional),
  • Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkassen (bundesweit)
  • Änderungen der Richtlinien des G-BA (bundesweit)
  • Wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter Einsatz innovativer Heilmittel (bundesweit)
  • Veränderungen der sonstigen indikationsbezogenen Notwendigkeit und Qualität bei der Heilmittelverordnung aufgrund von Zielvereinbarungen (regional)
  • Veränderungen des Verordnungsumfangs von Leistungen aufgrund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen (bundesweit)
  • Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven entsprechend den Zielvereinbarungen (regional)

Wie in den Vorjahren haben KBV und GKV-Spitzenverband auch für das Jahr 2016 darauf verzichtet, die bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren einzeln zu bewerten und auszuweisen. Für diese Faktoren wurde insgesamt eine Steigerung von 3,7 Prozent vereinbart.

<- Zurück zu: Aktuelle Nachrichten