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Mittwoch, 12. November 2014

Kalkulatorischer Zusatzbeitragssatz der GKV für 2015 wird durchschnittlich 0,9% betragen

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Dass gesetzlich Versicherte auch im nächsten Jahr eine Beitragsstabilität erarten können, darauf deutet der am 22. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 11 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent, der damit genauso hoch ist, wie der schon heute von allen Krankenkassen-Mitgliedern bezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt. Rund 20 Krankenkassen haben bereits öffentlich angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken und damit mehrere Millionen Mitglieder im Vergleich zu heute entlasten zu wollen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten."

Der nunmehr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kalkuliert.

Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 198,3 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 209,5 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 16 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung.

Durch das GKV-FQWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9 Prozent, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Er trägt zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei. Nach dem GKV-FQWG sind die Krankenkassen im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.

Hintergrund

GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungender GKV für die Jahre 2014 und 2015

Bei seiner Sitzung am 15. Oktober kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2014 und 2015.

Schätzergebnis 2014

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 198,6 Mrd. Euro geschätzt. Dabei wurde die Kürzung des Bundeszuschusses um 3,5 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben weiterhin unverändert 199,6 Mrd. Euro. Das hieraus resultierende Defizit wird der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen.

Der Schätzerkreis geht für das Jahr 2014 von Ausgaben in Höhe von 200,4 Mrd. Euro aus. Dies entspricht einer Zunahme um 5,0 % je Versicherten. Für das Jahr 2014 wird mit einem Anstieg der Zahl der Versicherten um 0,7 % auf 70,2 Mio. und einem Anstieg der Zahl der Mitglieder um 1,1 % auf 52,5 Mio. gerechnet.

Schätzergebnis 2015

Für das Jahr 2015 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds – einschließlich der vorgesehenen Entnahme aus der Liquiditätsreserve – in Höhe von 198,3 Mrd. Euro erwartet. Einnahmewirksame gesetzliche Maßnahmen und die aktuellen Konjunkturprognosen wurden bei dieser Schätzung berücksichtigt. Der Bundeszuschuss beträgt im Jahr 2015 11,5 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 209,5 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Zunahme um 4,1 % je Versicherten.

Für das Jahr 2015 wird mit einem Anstieg der Zahl der Versicherten um 0,4 % auf 70,5 Mio. und einem Anstieg der Zahl der Mitglieder um 0,9 % auf 53,0 Mio. gerechnet. Diese Schätzungen bilden die Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2015 durch das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. November 2014.

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