
Die jährlichen Honorarverhandlungen für Ärzte verlaufen in mehreren Stufen. Erst nachdem auf Bundesebene der Preis und die Menge verhandelt sowie auf Landesebene regionale Besonderheiten berücksichtigt wurden, kann eine Aussage über die tatsächliche Honorarentwicklung pro Arzt getroffen werden. Ärzte und Krankenkassen verhandeln auf Bundesebene über den Preis (Orientierungswert), mit dem die ärztlichen Leistungen im Jahr 2013 vergütet werden. Darüber hinaus finanzieren die Krankenkassen Mehrleistungen, die wegen eines erhöhten Behandlungsbedarfs der Versicherten entstehen (Menge). Bei der Preisanpassung sind nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nur Kostensteigerungen in den Arztpraxen, sondern auch Wirtschaftlichkeitsreserven zu berücksichtigen, die sich z.B. durch den Trend zu Gemeinschaftspraxen ergeben. In diesen Einrichtungen können die Leistungen kostengünstiger als in Einzelpraxen erbracht werden. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Leistungen die Auslastung der Praxen verbessern. Eine vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebene Untersuchung hat gezeigt, dass die Einnahmen der Ärzte in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als ihre Aufwendungen. Im Ergebnis haben sich die Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit bis 2011 auf 134.000 Euro je Arzt erhöht. Dieser Wert überschreitet den für die Kalkulation der ärztlichen Leistungen maßgeblichen sog. Arztlohn um fast 30.000 Euro. Bezieht man die Einnahmen durch die Versorgung von privat Versicherten mit ein, erhöht sich der Reinertrag je Arzt im gleichen Zeitraum sogar auf 165.000 Euro. Angesichts dieser Fakten hatte der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen um die jährliche Anpassung der Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung eine Absenkung des sogenannten Orientierungswertes von 3,5 auf 3,25 Cent für 2013 gefordert. Am 30. August 2012 beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss, dass der Orientierungspunktwert ab dem 1. Januar 2013 auf 3,5363 Cent angehoben wird. Dies entspricht einem Plus in Höhe von rund 270 Millionen bzw. einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von 1.800 Euro pro niedergelassenen Arzt im Jahr.
Honorarstreit über ärztlichliche Honorierung beendet – Kompromiss steht
Am 10. Oktober haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine Vereinbarung zum Honoraranstieg für das kommende Jahr verständigt. Danach kann das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten 2013 um einen Korridorbetrag zwischen 1,15 und 1,27 Milliarden Euro steigen.
"Wichtig war uns für die Patientenversorgung, dass wir neue Leistungen in der haus- und fachärztlichen Grundversorgung künftig zusätzlich vergüten werden. Wir sind gemeinsam einen schweren Weg gegangen, aber haben im Sinne der Patienten, Beitragszahler und Ärzte eine gute Lösung gefunden", erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.
"Das ist ein guter Kompromiss für die Patienten. Hervorheben möchte ich die Herausnahme der Psychotherapie aus der mengenbegrenzten Gesamtvergütung", betonte Dr. Andreas Köhler, KBV-Vorstandsvorsitzender.
Das Paket umfasst sowohl Preis als auch Menge: Orientierungswert (270 – 290 Millionen Euro), Herausnahme der Psychotherapie (130 Millionen), Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung (250 Millionen), extrabudgetäre Leistungen (150 Millionen) sowie auf Landesebene Mengenentwicklung und Zuschläge zum Orientierungswert für förderungswürdige Leistungen (330 bis 450 Millionen). Die angekündigte Klage gegen den Beschluss zum Orientierungswert will die KBV zurücknehmen.
In den kommenden Tagen werden die technischen Details dieser Vereinbarung fixiert. Am 22. Oktober kann die gefundene Vereinbarung dann formell vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden.
Krankenkassen zahlen Psychotherapie künftig extrabudgetär
Der KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler sieht in dem Verhandlungsergebnis einen guten Kompromiss. "Hervorheben möchte ich die Herausnahme der Psychotherapie aus der mengenbegrenzten Gesamtvergütung", betonte Köhler. Die Zunahme psychotherapeutischer Leistungen geht damit nicht mehr zu Lasten der fachärztlichen Vergütung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig jede Psychotherapie, die sie für ihre Versicherten genehmigen, bezahlen.
Darunter fallen auch die sogenannten probatorischen Sitzungen. Psychotherapeuten erhalten ihr Geld bislang aus dem Honorartopf, der für die fachärztliche Versorgung zur Verfügung steht. Mit der jetzt beschlossenen separaten Vergütung durch die Krankenkasse wurde eine jahrelange Forderung der Ärzteschaft erfüllt.
- Weiterführende Links
- www.gkv-spitzenverband.de
- www.kbv.de