GKV wollen Anpassung bei 71 Festbetragsgruppen zum April 2008
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt der jährlichen Überprüfung unterzogen und über Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten. Datengrundlage sind der Preis- und Produktstand am 01.07.2007 sowie die Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex des Jahres 2006.
Die Spitzenverbände schlagen vor, bei insgesamt 71 Gruppen die veränderte Marktlage mit Hilfe des regressions- analytischen Verfahrens abzubilden und die Festbetragshöhe entsprechend der gesetzlichen Kriterien neu zu berechnen.
Bezogen auf die Festbetragshöhe in den 71 Gruppen schlagen die Spitzenverbände vor,
- in 12 Gruppen den Festbetrag der Standardpackung zum Zweck der gesicherten Versorgung anzuheben und
- in 59 Gruppen den Festbetrag der Standardpackung aufgrund der Marktdynamik abzusenken.
Ferner schlagen die Spitzenverbände der Krankenkassen vor, in acht Gruppen aufgrund mangelnder Besetzungs- zahlen die Festbeträge aufzuheben.
Auf der Basis dieser Vorschläge führen die Spitzenverbände der Krankenkassen dazu das gesetzlich vorgesehene Stel- lungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundes- anzeiger Nr. 229 vom 07.12.2007 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen stehen ab 07.12.2007 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter dem unten aufgeführten Link abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Ferner hat der Gemeinsame Bundesausschuss durch Beschluss vom 15.11.2007 das Verfahren zur Aktualisierung der Vergleichsgrößen nach § 35 Abs. 1 Satz 5 SGB V festgelegt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind beauftragt, bei 18 der 59 von der Festbetragsabsenkung betroffenen Festbetragsgruppen die notwendigen Vergleichsgrößen zu aktualisieren und im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens den in § 35 Abs. 2 SGB V genannten Stellen Gelegenheit zu geben, zum Zweck der Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Aktualisierung der Vergleichsgrößen, Stellung zu nehmen. Die Unterlagen zur Aktualisierung der Vergleichsgrößen stehen ebenfalls auf der vorgenannten Web-Seite des BKK Bundesverbandes abrufbar zur Verfügung.
Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 07.12.2007 bis 10.01.2008, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich Mitte Februar 2008 ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.04.2008 in Kraft treten können.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit zusätzlichen Einsparungen von rund 530 Mio. Euro pro Jahr.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
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