Die Bundesregierung hatte erstmalig für 2009 einen allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt. Zur fachlichen Unterstützung der Entscheidungen über die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes stützt sich die Regierung auf die Expertise eines Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt (BVA). Der Schätzerkreis hat die Aufgabe, unter anderem auf Basis amtlicher Statistiken die Einnahmen und Ausgabenentwicklung der GKV des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über den erforderlichen Beitragsbedarf des jeweiligen Folgejahres zu treffen. Die Bewertungen der Finanzergebnisse und Prognosen sollen in Sitzungen des Schätzerkreises jeweils vierteljährlich nach Vorliegen der Vierteljahresergebnisse der Krankenkassen vorgenommen werden. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des für die GKV fachlich federführenden Bundesministerium für Gesundheit, des für die Durchführung und Steuerung des Gesundheitsfonds zuständigen BVA sowie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen an. Weitere Experten können hinzugezogen werden. (Foto: pixelio.de)

Donnerstag, 27. Oktober 2011

GKV-Schätzerkreis: Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken auch 2012 die GKV-Ausgaben

Von: Bundesversicherungsamt / Pressemitteilung

Bei seiner Sitzung am 12. Oktober kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2011 und 2012.

Schätzergebnis 2011

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im laufenden Jahr – ähnlich wie auch die Einnahmen in den anderen Sozialversicherungszweigen – sehr dynamisch entwickelt. Insbesondere aufgrund der im Jahresverlauf positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei den pro-Kopf-Löhnen werden sie mit 183,4 Mrd. ¤  voraussichtlich 1,7 Mrd. ¤ höher ausfallen als zuletzt im Januar 2011 geschätzt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben weiterhin unverändert 178,9 Mrd. ¤. Der hieraus resultierende Überschuss in Höhe von 4,4 Mrd. ¤ fließt der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu. Hiervon entfallen 2,0 Mrd. ¤ auf den zusätzlichen Bundeszuschuss zur zukünftigen Finanzierung des Sozialausgleichs und der Zusatzbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bis einschließlich 2014. Die Liquiditätsreserve garantiert, dass der Gesundheitsfonds jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenkassen nachkommen und konjunkturelle Schwankungen in den Einnahmen ausgleichen kann.

Die geschätzten Ausgaben der Krankenkassen betragen 177,5 Mrd. ¤. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds übersteigen die Ausgaben somit um 1,4 Mrd. ¤. Dies entspricht 0,8% des prognostizierten Ausgabenvolumens.

Schätzergebnis 2012

Für das Jahr 2012 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Mrd. ¤ erwartet. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 185,4 Mrd. ¤. Damit können auch im Jahr 2012 die Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt vollständig gedeckt werden.

Diese Schätzungen bilden die Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages des Jahres 2012 durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 1. November 2011.

Der für das Jahr 2012 geschätzte Ausgabenanstieg von 4,5 % resultiert insbesondere aus einer nicht mehr rückläufigen Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich und einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Grundlohnrate, die in einigen Vertragsbereichen Grundlage für die Anpassung der Vergütung ist. Aus dem in der Gesetzgebung befindlichen GKV-Versorgungsstrukturgesetz werden hingegen im Jahr 2012 keine nennenswerten Ausgabensteigerungen erwartet.

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