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Montag, 15. Januar 2007

Gesundheitsreform: "Endgültige" Einigung in der Regierungskoalition

Von: Bundesregierung / Pressemitteilung

Die Fachleute der Regierungskoalition haben sich bei den noch offenen Punkten zur Gesundheitsreform geeinigt. Alle Fragen, die anstanden, seien "einvernehmlich geklärt" worden, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Insbesondere von der allgemeinen Versicherungspflicht werden 60.000 Menschen ohne Krankenversicherung profitieren können.

Die Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit beriet in der Nacht zum Freitag abschließend über die Änderungswünsche aus den Fraktionen und aus dem Bundesrat. Dort verständigte man sich auf gemeinsame Änderungsvorschläge am bisherigen Konzept. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung müssen ihren Beitrag dazu leisten. 

"Alles war von dem Bemühen geleitet, dass wir zu einer Einigung erlangen", unterstrich Schmidt. Erstmals seit Jahren gebe es für die Versicherten keine Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen. Medizinische Versorgung werde dort, wo es notwendig ist, sogar ausgebaut. 

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel beurteile die Einigung sehr positiv, teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mit. 

Wichtige Punkte der Einigung:

  • Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht: Zukünftig muss sich jeder - zu bezahlbaren Beiträgen - versichern. Damit wird erstmals in der deutschen Sozialgeschichte niemand mehr ohne Krankenversicherungschutz sein.

  • Die private Krankenversicherung (PKV) muss ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif anbieten. Dieser steht jedem Neuversicherten in der PKV offen.

    Für bereits privat Versicherte erfolgt eine zeitlich befristete Öffnung des Basistarifs von sechs Monaten. Bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres können alle Nichtversicherten bereits den Basistarif in Anspruch nehmen. Ansonsten tritt er ab 1. Januar 2009 in Kraft.

    Der Basistarif orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich und wird durch die Pflichtleistungen der GKV definiert. Der Beitrag für den Basistarif darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Spezielle Regelungen schützen die Versicherten im Falle von Bedürftigkeit vor finanzieller Überforderung. Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Er kann mit Zusatzversicherungen kombiniert werden.

    Es gilt der Kontrahierungszwang. Damit ist die PKV ist verpflichtet, mit denjengen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Vertrag über den Basistarif abzuschließen. Eine Risikoprüfung ist verboten, die Prämien dürfen sich also nur aufgrund von Alter und Geschlecht unterscheiden. Innerhalb der PKV wird die Portabilität (Übertrag- oder Mitnehmbarkeit) der Altersrückstellungen auf der Grundlage des Basistarifs eingeführt. Das erleichtert den PKV-Versicherten den Wechsel.
  • Bei der so genannten Konvergenzklausel soll noch am Freitag mit dem Bundesversicherungsamt eine Lösung gefunden werden. Im Grundsatz bleibe es bei den Festlegungen des Eckpunktepapiers, betonte die Bundesgesundheitsministerin. Die Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch den geplanten Gesundheitsfonds jährlich mehr als 100 Millionen Euro in andere Bundesländer abfließen.
  • Auch das Insolvenzrecht für Krankenkassen wird noch mit den Ländern besprochen. Einigkeit bestehe darüber , dass alle Krankenkassen in Zukunft insolvenzfähig sein sollen, so die Ministerin. Auch deshalb sollen für die Altersrückstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Übergangs- regelungen geschaffen werden.

  • Apotheken: Der Rabatt, den Apotheker an die Krankenkassen pro verkaufte Packung gewähren, wird von zwei auf 2,30 Euro erhöht. Gestrichen werden die Pläne zu Höchstpreisen für Medikamente. Gespart werden soll allein durch Rabattverträge. Die Koalition verpflichtet Apotheker, Arzneimittel abzu- geben, die in solchen Verträgen eigens erwähnt wurden.

  • Honorarreform: Die Vorgaben zur Reform werden vereinfacht. Der Start 2009 verspricht Ärzten eine höhere Vergütung. Vollendet wird diese Reform aber erst 2011 sein. Die Budgets werden entgegen der Beteuerung der Koalitionäre aber nicht abgeschafft.

  • Bundesausschuss: Das oberste Entscheidungs- gremium der Selbstverwaltung soll anders als geplant nicht mit hauptamtlichen Mitgliedern besetzt werden. Der Einfluss des Ministeriums wird beschränkt.

Die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 2. Februar 2007 geplant. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 16. Februar über die Reform abstimmen. Am 1. April soll die Reform in Kraft treten.

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