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Montag, 27. März 2017

Gesundheitsausschuss / Anhörung: "Bessere Pflege in Krankenhäusern"

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die Krankenhauspflege soll dauerhaft aufgewertet und in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. Das geht aus den Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen einer Expertenkommission hervor, die 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586) beauftragt wurde. Wie Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am 22. März im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei der Vorstellung des Berichtes sagte, besteht allgemein Einigkeit über den dringenden Handlungsbedarf.

Die nötigen gesetzlichen Änderungen sollen den Angaben zufolge noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

So werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen und die Besetzung des Nachtdienstes einbezogen. Die konkreten Regelungen sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden.

Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Es soll also verhindert werden, dass Pflegekräfte von einem weniger sensitiven in einen besonders sensitiven Bereich verschoben werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz war ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelegt worden. Ab 2019 sollten dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um Jobs zu schaffen für die "Pflege am Bett". Zugleich wurde als Ersatz für den wegfallenden Versorgungszuschlag ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr beschlossen, der dazu dienen sollte, mehr Pflegepersonal einzustellen.

Zum 1. Januar 2019 sollen die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen werden. So soll ein dauerhafter Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung in den Krankenhäusern geschaffen werden. Ziel sei die Beibehaltung der bisher geförderten Stellenzahlen, heißt es in dem Bericht.

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