Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 2011 angekündigt, zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dementsprechend die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen, weiter modernisieren und optimieren sowie die Durchsetzung des GWB noch effizienter gestalten. (...) Schließlich wird das kartellrechtliche Bußgeldverfahren effizienter gestaltet und sichergestellt, dass das wettbewerbliche Handeln der Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegt. Außerdem wird das GWB begrifflich an die Änderungen angepasst, die sich durch den im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag über die Arbeitsweise der Euro- päischen Union (AEUV) ergeben haben. (Foto: DBT)

Samstag, 20. Oktober 2012

Gesetzesänderung: Krankenkassen werden dem Wettbewerbsrecht unterworfen

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwoch Änderungen im Wettbewerbsrecht zugestimmt. Damit soll die Situation der freien Tankstellen verbessert werden. Außerdem werden die gesetzlichen Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterworfen.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852) zu. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Er sieht unter anderem eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor. In einem mit ihrer Mehrheit angenommenen Änderungsantrag stellten die Koalitionsfraktionen unter anderem klar, dass die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen müssen. So werde die Zusammenarbeit von Kassen zur Erfüllung des Versorgungsauftrags regelmäßig mit dem Kartellrecht in Einklang stehen, heißt es in der Begründung. "Die Anwendung des Kartellrechts ist ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Krankenkassen sozialgesetzlich zu gemeinsamen Handeln verpflichtet sind", schreiben die Fraktionen in der Begründung des Antrags.

Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9956) zur Verankerung von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht. Die Faktion wollte erreichen, dass der Verbraucherschutz als Zweckbestimmung in das GWB aufgenommen wird. Außerdem sollte die Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht gefördert werden, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken.

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