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Mittwoch, 18. September 2019

Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheits­wesen

Von: Gesundheitsausschuss / Deutscher Bundestag

Der Bundestag berät am Freitag, 27. September 2019, in erster, 45-minütiger Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgungs-Gesetz).

Mitberaten werden außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben – Den digitalen Wandel im Interesse der Nutzerinnen und Nutzern vorantreiben“. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die Debatte im Plenum zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Gesundheits-Apps auf Rezept

Mit dem Gesetz soll es Patienten künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden einfach zu nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Schon heute nutzten viele Patienten Apps, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig sollen sie sich nach dem Willen der Bundesregierung aber solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Die Kosten dafür sollen in Zukunft die gesetzliche Krankenversicherung tragen. „Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert“, erläutert die Bundesregierung.

Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sei, werde sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller dann dafür erhält, verhandele er selbst mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte geplant

Zudem soll es Patienten bald möglich sein, auf digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich laut Entwurf freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten dafür sollen ihnen erstattet werden. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssten einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen, so die Bundesregierung. Bisher lag der Abzug bei einem Prozent.

Künftig sollen Ärzte auch auf ihren Internetseiten über ihr Angebot an Videosprechstunden informieren dürfen. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann zudem laut Entwurf jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld.

 

 

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