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Montag, 05. August 2019

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Von: Bundesministerium für Gesunheit

Spahn sorgt für fairen Wettbewerb zwischen Online-Apotheken und Apotheken vor Ort

In Zukunft soll für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke um die Ecke. Das regelt der Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der am 17. Juli 2019 im Kabinett beschlossen wurde. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will damit die Apotheken vor Ort schützen. „Die Apotheke vor Ort ist für die meisten Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten“, sagte Spahn.

Die Gesetzesänderungen sind nötig, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016 entschieden hat, dass ausländische Versandapotheken Rabatte geben dürfen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland schicken. Deutsche Apotheken können diese Rabatte jedoch nicht geben. Darum sorgen wir mit dem Gesetz nun für einen fairen Wettbewerb. Die Regelungen zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für Arzneimittel werden im Sozialgesetzbuch eingefügt. Wird der einheitliche Apothekenabgabepreis nicht berücksichtigt, drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro für jeden Verstoß.

Mehr Geld für Apotheker

Durch die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ erhalten Apotheker außerdem zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.

Botendienst und Grippeimpfungen

Außerdem geben wir Apothekern in Zukunft mehr Kompetenzen: Mit einer weiteren Verordnung stärken wir den Botendienst der Präsenzapotheke. Der Botendienst wird nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.

Darüber hinaus können Apothekerinnen und Apothekern in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apothekerinnen und Apotheker werden hierfür vorher von Ärztinnen und Ärzten geschult.

Entlastung für Ärzte und chronisch Kranke

Ärztinnen und Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patientinnen und Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apothekerinnen und Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das entlastet Versicherte und Arztpraxen.

Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

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