Entscheidungen werden im G-BA von Leistungserbringern (den Ärzten, Zahnärzten, Psychothe- rapeuten und Krankenhäusern) und Kostenträgern (den Kranken- kassen) herbeigeführt. Diese "Bänke" beraten gemeinsam mit Patientenvertretern über die medi- zinisch notwendige und sinnvolle Versorgung einerseits und den wirtschaftlichen Umgang mit den in der Gesetzlichen Krankenversich- erung zur Verfügung stehenden Finanzmitteln andererseits. Drei hauptamtlich beim G-BA ange- stellte Mitglieder, von denen eines den Vorsitz innehat, gehören weder der einen noch der anderen Bank an. Sie tragen somit unparteiisch zur Entscheidungsfindung bei. (Foto: Dr. jur. Rainer Hess, unpar- teiischer Vorsitzender G-BA))

Freitag, 25. Juli 2008

Gemeinsamer Bundesausschuss als einheitliches Beschlussgremium neu konstituiert

Von: Gemeinsamer Bundesausschuss / Presse- mitteilung

In seiner ersten öffentlichen Sitzung  hat die gemeinsame Selbstverwaltung von gesetzlichen Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern am Donnerstag in Berlin ihr oberstes Beschlussgremium, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), neu konstituiert. Dessen Vorsitzender, Dr. Rainer Hess, hat die im Juni von den Trägerorganisationen vorgeschlagenen hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder und ehrenamtlichen stellvertre- tenden Mitglieder sowie die Mitglieder und Stellvertreter der Trägerorganisationen in ihre Ämter eingesetzt. Notwendig wurde die Neukonstituierung durch das GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz, das für den G-BA ab 1. Juli 2008 eine veränderte Struktur vorsieht.

Der bisher ehrenamtliche unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess übt sein Amt ab sofort als hauptamtlicher unparteiischer Vorsitzender aus. Unterstützt wird er dabei von den unparteiischen hauptamtlichen Mitgliedern Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig. Zusätzlich zu den Aufgaben im Beschlussgremium übernehmen die Unpar- teiischen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen des G-BA.

Auf diese personelle Besetzung einigten sich als Träger des G-BA die Vertreterinnen und Vertreter des GKV-Spitzenver- bands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Für jedes unpar- teiische Mitglied wurden zudem jeweils zwei ehrenamtliche Stellvertreter benannt.

Die Träger des G-BA verabschiedeten weiterhin die neue Geschäftsordnung, die bereits während der Sitzung von Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder als Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) als vorläufige Arbeitsgrundlage genehmigt wurde. Damit konnte die Arbeitsfähigkeit des neu konstituierten Gremiums über- gangslos hergestellt werden.

Von nun an werden alle Entscheidungen des G-BA in einem einzigen sektorenübergreifenden Beschlussgremium getroffen. Alle Träger des G-BA sind in diesem Gremium präsent. Die Leistungserbringer werden durch je zwei Vertreter der KBV und der DKG sowie einen Vertreter der KZBV repräsentiert. Auf Seiten der gesetzlichen Kranken- kassen sind fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes vorgesehen. Sämtliche Entscheidungen des G-BA werden in dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychothera- peutische, stationäre Versorgung oder Aspekte der Qualitätssicherung handelt. Zudem sind in den öffentlichen Sitzungen fünf, wie bisher nicht stimmberechtigte Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt.

Der G-BA beschloss weiterhin die Einsetzung folgender acht Unterausschüsse sowie eines Finanzausschusses:

  • Arzneimittel (Vorsitz: Dr. Hess)
  • Qualitätssicherung (Vorsitz: Dr. Siebig)
  • sektorenübergreifende Versorgung (Vorsitz: Dr. Siebig),
  • Methodenbewertung (Vorsitz: Dr. Deisler),
  • veranlasste Leistungen (Vorsitz: Dr. Hess),
  • Bedarfsplanung (Vorsitz: Dr. Hess),
  • Psychotherapie (Vorsitz: Dr. Deisler),
  • Zahnärztliche Behandlung (Vorsitz: Dr. Deisler).

Damit wurden gegenüber der bisherigen Anzahl von 23 Unterausschüssen sowohl eine Verschlankung der Strukturen als auch die im Gesetz vorgesehene sektorenübergreifende Bearbeitung der Aufgaben umgesetzt.

Die Beschlüsse des G-BA regeln den Leistungskatalog für etwa 70 Millionen gesetzlich krankenversicherte Menschen und sind für alle Akteure der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechtlich bindend.

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