Eingebracht im Bundestag: AVWG Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD möchten die Arzneimittelversorgung besser an dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten ausrichten und medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen vermeiden. Sie haben einen Gesetzentwurf (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG) vorgelegt, der die Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel für die Dauer von zwei Jahren "einfriert", um so Preiserhöhungen auszuschließen. Ebenfalls ausschließen möchten sie die Gewährung von Zuwendungen insbesondere von Naturalrabatten an Apotheken. Die dadurch frei werdenden Rationalisierungsreserven würden durch eine Senkung der Herstellerabgabepreise bei generikafähigen Arzneimitteln von zehn Prozent zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung erschlossen. Dies entspreche einem Abschlag von fünf Prozent des Apothekenabgabepreises einschließlich der Mehrwertsteuer. Die Koalitionsfraktionen begründen ihre Initiative damit, dass die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesamtjahr 2005 um voraussichtlich 16 Prozent steigen, das seien 3,5 Milliarden Euro. Allein die Rückführung des Herstellerabschlags von 16 auf sechs Prozent verursache eine Milliarde Euro. Für die Fraktionen gibt es keinen Beleg dafür, dass der danach verbleibende Ausgabenanstieg notwendig ist, um den medizinischen Versorgungsbedarf der Versicherten zu gewährleisten. Der Kostenanstieg verstoße###SLIDESHOW### somit nicht nur gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch gegen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Da der Ausgabenanstieg etwa doppelt so hoch sei wie der von der Selbstverwaltung für das Jahr 2005 vereinbarte Zuwachs, verstoße er auch gegen die Arzneimittelvereinbarungen für das Jahr 2005.
Ulla Schmidt: Arzneimittelgesetz wird Krankenkassen bereits im nächsten Jahr spürbar finanziell entlasten
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziales vom 14. Dezember 2005
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG) der Koalitionsfraktionen zur Kenntnis genommen. Damit werden die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen für Änderungen in der Arzneimittelversorgung gesetzlich umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf am 13. Dezember 2005 beschlossen, für den eine Formulierungshilfe innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden ist.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die gesetzliche Krankenversicherung stünde finanziell erheblich besser da, wenn die Ausgabenzuwächse im Arzneimittelbereich im Rahmen der von der Selbstverwaltung vereinbarten Steigerungsrate geblieben wären. Das Versagen der Selbstverwaltung bei der Steuerung der Arzneimittelausgaben erfordert deshalb weiteres Handeln des Gesetzgebers. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelbereich wird die Krankenkassen bereits im nächsten Jahr um etwa 1 Mrd. Euro finanziell entlasten.“
Der Entwurf enthält Regelungen in folgenden drei Bereichen:
- Verbot der so genannten Naturalrabatte an Apotheken zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimitteln, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, erfolgt ein 10-%iger Abschlag auf die Herstellerabgabepreise zugunsten der Krankenkassen. Für alle Arzneimittel gilt für zwei Jahre ein Preisstopp.
- Neujustierung der Festbetragsregelung für Arzneimittel (klare Abgrenzung von echten Innovationen, Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven in den Festbetragsgruppen).
- Stärkung der ärztlichen Verantwotung für die Verordnung von Arzneimitteln.
Neben den Änderungen in der Arzneimittelversorgung soll die gesetzliche Zuwachsbegrenzung (die so genannte Grundlohnrate) im Krankenhausbereich und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2006 und 2007 von einem Mitglieder- auf einen Versichertenbezug umgestellt werden. Damit wird dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität Rechnung getragen, da ansonsten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Krankenhausbereich entstehen würden, die aus einer Umwandlung von Mitgliedschaftsverhältnissen in Familienmitversicherungen als Folge des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultieren und denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Für den Bereich der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Vergütung finden auch weiterhin die Veränderungsraten je Mitglied Anwendung, da in diesem Leistungsbereich aufgrund der mitgliederorientierten Vergütungen in 2005 durch die Umwandlung von Mitgliedschaften in Familienmitversicherungen Vergütungsrückgänge entstehen, die durch höhere Zuwachsraten bei einer Anwendung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied in den Jahren 2006 und 2007 kompensiert werden. Diese Umstellung verhindert Mehrausgaben der Krankenkassen in einer Größenordnung von ca. 180 Mio. Euro.
Der Gesetzentwurf soll am 15. Dezember 2005 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten werden und zum 1. April 2006 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.