Einführung von "Schulnoten" zur Qualitätssicherung in Pflegeheimen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzen- verbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtun- gen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI vereinbart.
Nach Abschluss eines sich nun anschließenden Anhörungs- verfahrens verschiedenster Verbände und Organisationen und Anpassungen im Prüfkatalog der Medizinischen Dienste wird im Jahr 2009 die Qualität der stationären Pflege für pflegebedürftige Bewohner und deren Angehörige transparent.
Die Prüfung der Heime erfolgt in vier Themenbereichen:
- Pflege und medizinische Versorgung
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Ergänzt werden diese durch eine Befragung der Bewohner. Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner seperat in einer zweiten Gesamtnote berücksichtigt wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim.
Derzeit leben in Deutschland 677.000 BewohnerInnen in 10.400 Heimen.
Förderung des Aufbaus von Pflegestützpunkten
Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen eingerichtet, wenn die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Beteiligen sich auch die kommunalen Alten- und Sozialhilfestellen als Träger an den Pflegestützpunkten, kann der GKV-Spitzenverband den Aufbau solcher Pflegestützpunkte finanziell fördern. Der Höchstförderbetrag je Pflegestützpunkt beträgt 50.000 Euro.
Schiedsstelle Qualitätssicherung eingerichtet
Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde festgelegt, dass bis zum 30. September 2008 auf der Bundesebene eine "Schiedsstelle Qualitätssicherung" eingerichtet wird. Die Vertragspartner haben sich auf die Geschäftsordnung für diese Schiedsstelle verständigt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Pflege erreicht.
Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Für die Pflegekassen, für interessierte Beschäftigte und Weiterbildungsinstitute besteht nun Klarheit über die Qualifikationsanforderungen für die Pflegeberatung. Die Betroffenen haben noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens zum 30. Juni 2011, um die Qualifikationsanforderungen zu erfüllen.
Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen.
Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Wettbewerbsschutzes hier keine Bildungseinrichtungen ausdrücklich nennen können.
Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben Pflegeheime die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen. Sie sollen für die bessere Betreuung demenzkranker, psychisch kranker und geistig behinderter Pflegeheimbewohner eingesetzt werden. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
Der GKV-Spitzenverband hat am 19. August 2008 die Richtlinien über die zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen beschlossen, die deren Aufgaben und die erforderlichen Qualifikationen regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Betreuungskräfte-Richtlinien am 25. August 2008 genehmigt. Somit sind zeitnah die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Bildungseinrichtungen entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen konzipieren und anbieten können und die Pflegekassen mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für die zusätzliche Betreuung der betroffenen Heimbewohner vereinbaren können.
- Weiterführende Links
- www.gkv-spitzenverband.de