Deutsche DocMorris-Filialapotheke in Saarbrücken

Mittwoch, 13. September 2006

DocMorris-Filiale in Saarbrücken muss geschlossen werden

Von: ABDA + DocMorris / Pressemitteilungen

Die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gibt bekannt: Mit Beschluss vom 12. September 2006 verpflichtet das Verwaltungsgericht Saarlouis das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales die DocMorris-Filiale in Saarbrücken schließen zu lassen. Damit wurde dem Antrag der klagenden Apotheker stattgegeben. Diese hatten sich mit ihrer Klage gegen die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke an eine niederländische Kapitalgesellschaft gewandt. 

Mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird der Betrieb der Apotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig. Das Gericht folgt nicht dem vom Saarländischen Ministerium gewählten Weg, deutsches Apothekenrecht unter Berufung auf europäisches Recht auszusetzen. „Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechts-staatlichkeit“, kommentierte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

Am 29.06.2006 hatte das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales einer niederländischen Kapitalgesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenfiliale in Saarbrücken erteilt. Dabei berief sich das Ministerium auf ein der Öffentlichkeit zunächst sechs Wochen vorenthaltenes Rechtsgutachten. Die darin vertretene Einzelmeinung genügte dem zuständigen Minister unter Hinweis auf die Schaffung einiger weniger Arbeitsplätze geltendes Bundesrecht nicht anzuwenden. Diesem bisher einmaligen Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, mit dem sich die Verwaltung über den Willen des parlamentarischen Gesetzgebers hinwegsetzte, hat das Gericht Einhalt geboten. 

[Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluß vom 12.09.2006, Az.: 3 F 38/06]

Hier lesen Sie dazu die Pressemitteilung des DocMorris-Gründers Ralf Däinghaus:

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat heute eine Schließungsverfügung für unsere deutsche Niederlassung an die Saarländische Regierung übermittelt. Noch ist kein Bescheid bei uns eingetroffen und die Apotheke ist geöffnet. In meinen Augen ist das Urteil eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes. Wir werden auf jeden Fall alle rechtlichen Schritte unternehmen, um die Umsetzung der Entscheidung zu stoppen. Ich erinnere mich noch gut an unsere Anfangszeit, als wir mit dem Versandhandel begonnen haben. Auch da gab es eine Vielzahl von Prozessen und Richtersprüche gegen uns. Und am Ende? Da waren wir die Gewinner. Und das werden wir jetzt auch wieder sein.

Fest steht: Die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Es ist das europäische Recht, das gilt. Heute wurde in einem Abwägungsurteil gegen dieses höherrangige Recht und gegen den gesunden Wettbewerb entschieden. Wir werden weiter kämpfen. Für faire Preise, für unsere Kunden und für einen gut funktionierenden Apothekenmarkt.

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