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Montag, 25. Februar 2008

Die Bundesregierung erwartet Entschuldung aller Krankenkassen bis Ende 2008

Von: Deutschen Bundestag / Kleine Anfrage

Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle gesetzlichen Krankenkassen wie geplant zum Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009 schuldenfrei sein werden. In der Antwort (16/7993) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7830) heißt es, der "Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vorgelegten Pläne nicht eingehalten werden". Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei anzunehmen, dass der Überschuss im Jahr 2007 "in einer ähnlichen Größenordnung liegen könnte wie im Jahr 2006, als die Einnahmen der Krankenkassen um rund 1,64 Millionen Euro höher lagen als die Ausgaben". Dadurch werde ein Großteil der ehemals verschuldeten Kassen bis zum Stichtag 31. Dezember 2007 vollständig entschuldet sein. Angaben zur Höhe der Finanzreserven zu diesem Datum würden erst Mitte 2008 vorliegen. Weiter schreibt die Regierung, bereits Ende 2006 hätten 187 von 242 Kassen positive Finanzreserven aufgewiesen.

In der Antwort heißt es, der AOK-Bundesverband und der Bundesverband der Betriebskrankenkassen hätten dargelegt, dass eine Entschuldung nicht bei sämtlichen ihrer Mitgliedskassen bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen könne. Die von diesen Verbänden geleisteten Finanzhilfen und die vorgelegten Sanierungspläne seien jedoch geeignet, eine Entschuldung aller Krankenkassen dieser Kassenarten bis zum 31. Dezember 2008 herbeizuführen.

Auf die Frage der Linksfraktion, ob auszuschließen ist, dass zum 31. Dezember 2008, also einen Tag vor der vorgesehenen Einführung des Gesundheitsfonds, noch Krankenkassen verschuldet sind, verweist die Regierung auf eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Daniel Bahr (16/7892). Darin heißt es, die vollständige Entschuldung aller Krankenkassen sei "keine rechtliche, aber eine wichtige Voraussetzung für den Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009".

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 und desGes etzeszur Stärkung desWettbewerbsin der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. April 2007 durch eine erfolgreiche finanzielle Konsolidierung gekennzeichnet. Nach den Jahren 2004, 2005 und 2006 wird die GKV voraussichtlich auch das Jahr 2007 zum vierten Mal hintereinander mit einem positiven Finanzergebnis abschließen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist anzunehmen, dass der Überschuss des Jahres 2007 in einer ähnlichen Größenordnung liegen könnte wie im Jahr 2006, alsdie Einnahmen der Krankenkassen um rd. 1,64 Mrd. Euro höher lagen als die Ausgaben. Die Überschüsse der vergangenen Jahre waren erforderlich, um die bis 2003 aufgelaufene Verschuldung abzubauen. Bereits Ende 2006 hatten 187 von 242 Kassen wieder positive Finanzreserven. Durch die Überschussentwicklung des Jahres 2007 wird ein Großteil der seinerzeit noch verschuldeten Kassen bis zum Stichtag 31. Dezember 2007 vollständig entschuldet sein. Auch bei den noch verbleibenden Kassen, die bis dahin ihre Schulden in erheblichem, wenn auch noch nicht in vollem Umfang, abbauen konnten, wurden zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die weitere finanzielle Konsolidierung geschaffen. Die positive Finanzentwicklung bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen, die bereits im 1. bis3. Quartal 2007 ohne Berücksichtigung der im 4. Quartal anfallenden Beiträgen aus Einmalzahlungen und der zweiten Tranche des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen einen Überschuss von 610 Mio. Euro erzielten, ist dafür ein wichtiger Beleg.

  1. Wie viele und welche Krankenkassen waren zum 1. Januar 2007 verschuldet, und wie hoch waren jeweils die Schulden?

    Erkenntnisse zur Verteilung der Finanzreserven in der GKV liegen zum Stichtag 31. Dezember 2006 vor. Demnach verfügten 187 von seinerzeit 242 Krankenkassen über positive Finanzreserven, während noch 55 Krankenkassen verschuldet waren. Durch den erzielten Überschuss von rd. 1,6 Mrd. Euro in 2006 verfügte die GKV Ende 2006 saldiert wieder über eine positive Finanzreserve von rd. 1,4 Mrd. Euro. Ende 2006 waren bei sämtlichen verschuldeten Kassen noch negative Betriebsmittel in Höhe von 2,6 Mrd. Euro vorhanden. Die Finanzreserven der nicht verschuldeten Kassen beliefen sich auf immerhin 4 Mrd. Euro. Die kassenartenbezogene Verteilung der Finanzreserven zum 31. Dezember 2006 kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Wettbewerbsrelevante Daten zur Vermögenssituation einzelner Krankenkassen können von der Bundesregierung nicht veröffentlicht werden.

  2. Wie viele und welche Krankenkassen haben ihren Aufsichtsbehörden zum 31. Januar 2007 Entschuldungspläne nach § 265a Abs. 5 SGB V vorgelegt? Haben die Aufsichtsbehörden die Pläne genehmigt? Haben alle diese Kassen die Pläne erfüllt und waren so zum 31. Dezember 2007 schuldenfrei?

    Die Bundesregierung hat zum aktuellen Umsetzungsstand der Entschuldungspläne eine entsprechende Abfrage bei den zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder durchgeführt. Über die vorgelegten Ergebnisse wird die Bundesregierung die Fragesteller nach Eingang der Antwortschreiben der Aufsichtsbehörden umgehend unterrichten.

  3. Wie viele und welche Krankenkassen waren zum 1. Januar 2008 verschuldet, und wie hoch waren jeweils die Schulden?

    Angaben zu der Höhe der Finanzreserven zum 31. Dezember 2007 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Entsprechende Daten mit den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen für das Jahr 2007 werden erst Mitte 2008 vorliegen.

  4. Welche Bundesverbände der Krankenkassen bzw. Ersatzkassen haben Satzungsänderungen zu gegenseitigen Hilfen ihrer Mitgliedskassen untereinander zur Entschuldung verabschiedet (§ 265a Abs. 1b SGB V)? Welche Kassen haben entsprechende Anträge gestellt, und welche finanziellen Hilfen sind von welchen Kassenverbänden an welche Kasse geflossen?

    Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen und der IKK-Bundesverband sowie der Verband der Angestellten-Krankenkasse und der Arbeiter-Ersatzkassenverband haben im Jahr 2007 entsprechende Satzungsregelungen beschlossen. Zu Umfang und Höhe der bislang im Rahmen der Satzungsregelungen geleisteten kassenarteninternen Finanzhilfen hat die Bundesregierung eine entsprechende Abfrage bei den o. g. Verbänden durchgeführt und wird nach Vorliegen der Ergebnisse die Fragesteller unterrichten.

  5. Welcher Spitzenverband hat biszum 31. Januar 2007 nachprüfbar dargelegt, dass aufgrund der besonderen Umstände bei Krankenkassen seiner Kassenart die Verschuldung nicht bis zum 31. Dezember 2007 abgebaut werden kann, und wie soll der Abbau der Verschuldung bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen (§ 265a Abs. 3 SGB V)? Können und werden diese Pläne nach Ansicht der Bundesregierung eingehalten werden?

    Der AOK-Bundesverband und der Bundesverband der Betriebskrankenkassen haben bei Vorlage der entsprechenden Satzungsregelungen dargelegt, dass eine Entschuldung nicht bei sämtlichen ihrer Mitgliedskassen bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen kann. Die von diesen Verbänden geleisteten kassenarteninternen Finanzhilfen und die vorgelegten Sanierungspläne sind jedoch geeignet, eine Entschuldung aller Krankenkassen dieser Kassenarten bis zum 31. Dezember 2008 herbeizuführen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vorgelegten Pläne nicht eingehalten werden. Die Überwachung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden.

  6. Ist in den genannten Schulden auch die (bisherige) Nichterfüllung gesetzlicher Rücklagen enthalten?

    In § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V ist der Verschuldungsbegriff definiert. Danach liegt eine Verschuldung vor, wenn die Summe von Betriebsmitteln, Rücklagen und Geldmitteln zur Anschaffung und Erneuerung von Verwaltungsvermögen einen negativen Vermögensstand ausweist.

  7. Ist es auszuschließen, dass zum 31. Dezember 2008 noch Krankenkassen verschuldet sind? Falls nein, kann in diesem Fall der Gesundheitsfonds wie geplant eingeführt werden? Gibt esauch notfallsdie Möglichkeit die Einführung desFondszu verschieben?

    Hierzu verweist die Bundesregierung auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit, Marion Caspers-Merk vom 18. Januar 2008, auf die Frage 65 desAbgeordneten Daniel Bahr auf Bundestagsdrucksache 16/7892.
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