Das Arzneimittelrecht stellt Apotheken vor neue Herausforderungen

Samstag, 28. Januar 2006

Das Arzneimittelrecht stellt Apotheken vor neue Herausforderungen

Von: Dr. jur. Nadja Kaeding, Dr. jur. Thomas Graefe / GRAEFE Rechtsanwaelte

Mit dem Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz AVWG wird voraussichtlich zum 01.04.2006 ein neues Arzneimittelrecht in Kraft treten: Neue Festpreisregelung, Einschränkung der Naturalrabatte, neue Gestaltung der preisrechtlichen Bewegungsfreiräume der Pharmagroßhändler. Dieses Arzneimittelpreisrecht stellt für viele Apotheken, vielleicht auch für Großhändler, wesentliche ökonomische Grundlagen in Frage.

Unbekannt ist: Wie reagiert die Apotheke? Wie reagieren deren Geschäftspartner, Lieferanten, Kooperationspartner? Ein Masterplan der Apothekenwirtschaft, mit dem auf die gesetzgeberischen Vorhaben reagiert wird, gibt es offenkundig nicht. Die berufsständische Vertretung der Apotheken ist allenfalls mit Einzeldiskussionen befasst.

Der Apotheker ist Unternehmer. Die Einzelmaßnahmen, auch wenn sie für sich genommen überschaubar sind, müssen sich zur Strategie entwickeln: Schaffung langfristiger und gesicherter Planungszeiträume,  gesetzgeberisch unbeeinflusste unternehmerische Tätigkeit, inhaltlich strukturierte Kooperationen.

  • Angebot medizindiagnostische Leistungen nach Maßgabe des Heilberufegesetzes.
  • Erweiterung des Versandangebotes auch außerhalb des eigentlichen Arzneimittelbereiches: dermatologische Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel.
  • Grenzüberschreitende Kooperationen zum Zwecke der Individualeinfuhr von Arzneimitteln.
  • Direktverträge mit inländischer und ausländischer pharmazeutischer Industrie.
  • Ausbau der Labore sowohl im Analythikbereich wie im Herstellungsbereich, gegebenenfalls in Kooperationen.
  • Leistungsverbund marktstarker Apotheken mit zentralen Einheiten im Bereich des Marketings, der Abrechnung, nach bestimmten Maßgaben der Finanzierung, Aufbau einer zentralen Apothekenmarke, dies alles bei Beibehaltung der unternehmerischen Selbständigkeit im Kernbereich.
  • Intelligent gestaltete und immobilienrechtlich gesicherte Ärztehäuser im Zusammenspiel zwischen Ärzten pharmazeutisch relevanter Fachrichtungen und leistungsstarken Apotheken.
  • Allgemein: Hohe Internetpräsenz, Nutzung intelligenter Patienteninformationssysteme im Verbund mit anderen Apotheken (Affiliate-Konzepte).
  • Kundenbindungskonzepte über Einkaufscoupons und spezialisierten Informationsleistungen.

Sämtliche dieser Maßnahmen entstehen im Wechselspiel juristischer und ökonomischer Überlegungen und bedürfen einer umfassenden Planung und Gestaltung.

 

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