Lesen Sie auch die Mitteilung des BVA: Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat nach eingehender Prüfung entschieden, die City BKK zum 1. Juli 2011 zu schließen. "Diese für die zum größten Teil langjährigen Versicherten und Mitarbeiter der Krankenkasse bedauerliche Entscheidung war unvermeidlich, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkasse nicht mehr auf Dauer gesichert ist. Ein von der City BKK vorgelegtes Sanierungskonzept hat insbesondere wegen der außerordentlich hohen Mitgliederabgänge im ersten Quartal 2011 leider nicht den erhofften Erfolg gebracht", erklärte der Präsident des BVA Dr. Maximilian Gaßner. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die finanziellen Probleme der City BKK nicht auf den Gesundheitsfonds zurückzuführen seien. "Vielmehr war die Krankenkasse bedingt durch einen großen Anteil Versicherter mit weit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben bereits vor Einführung des Gesundheitsfonds in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und auf finanzielle Unterstützung der anderen Betriebskrankenkassen angewiesen. - Die Mitglieder der City BKK müssen sich wegen der Schließung keine Sorgen machen", so Dr. Gaßner weiter. "Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen. Sie haben ausreichend Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln, die sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen muss." Auch die Forderungen der Leistungserbringer wie beispielsweise Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind gesichert. Nach der Schließung einer Krankenkasse tritt diese in ein Abwicklungsstadium ein, d.h. gegenüber allen Gläubigern besteht sie so lange fort, bis eine vollständige Abwicklung erfolgt ist. Sowohl der BKK Bundesverband als auch der zuständige Landesverband werden den Prozess der Abwicklung begleiten und unterstützen. Das BVA wird dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben streng überwachen. (Foto: Andreas Dengs / Pixelio)

Donnerstag, 05. Mai 2011

Bundesversicherungsamt schließt City BKK zum 1. Juli 2011 - Versicherte weiter abgesichert

Von: City BKK, BVA / Pressemitteilungen

Erstmalig seit Einführung des Gesundheitsfonds wird eine große gesetzliche Krankenkasse, die CITY BKK, geschlossen. Die Schließung erfolgt zum 01.07.2011. Dies hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA), mit Bescheid vom 04.05.2011 verfügt. Schließungsgrund ist, dass die Leistungsfähigkeit der CITY BKK nicht mehr auf Dauer gesichert sei (§ 153 Satz 1 Nr. 3 SGB V). Bei dieser gesetzlichen Krankenkasse arbeiten insgesamt 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin, Hamburg und Stuttgart, die insgesamt 168.000 Versicherte betreuen.

Für die Versicherten der CITY BKK besteht kein Grund zur Sorge. Die versi-cherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der CITY BKK in eine andere Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Das Mitglied und alle beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag nach der Schließung in der gewählten, neuen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es besteht sofort ein Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten.

Wählt ein Mitglied gar keine Krankenkasse oder lässt die Zwei-Wochen-Frist verstreichen, meldet der Arbeitgeber das Mitglied bei der Krankenkasse an, die vor der Mitgliedschaft bei der CITY BKK die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II macht dies die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.

Eine Ausnahme sind freiwillig versicherte Mitglieder. Sie müssen ihren Wechsel in-nerhalb von drei Monaten selbst erklären, wenn sie im System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wird diese Frist versäumt und besteht für die Person keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, greift im Regelfall eine nachrangige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt. Solche Personen müssen sich an die Krankenkasse wenden, bei der sie zuletzt vor der Schließung gesetzlich versichert waren.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit dem Arbeitsentgelt oberhalb der Versiche-rungspflichtgrenze (49.950 ¤ jährlich) sowie freiwillig versicherte Beamte und Pensionäre dürfen das 3-monatige Beitrittsrecht nicht versäumen, um ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden.

Alle Verbindlichkeiten werden gezahlt

Auch die vielen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Krankengymnasten, Hilfsmittellieferanten, Kurkliniken, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken müssen sich keine Sorgen machen. Auch nach der Schließung einer Krankenkasse werden - im Gegensatz zu Insolvenzen bei Wirtschaftsunternehmen - alle Verpflichtungen erfüllt. Für diese Verbindlichkeiten kommt dann die jeweilige Kassenart, im Fall der CITY BKK das System der Betriebskrankenkassen, auf.

Was genau mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CITY BKK passiert, ist zurzeit noch offen.

Zur Historie der CITY BKK-Schließung

Die CITY BKK hat ihre Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit bereits im Jahre 2010 angezeigt. Hierzu ist der Vorstand einer Krankenkasse nach § 171b SGB V verpflichtet, wenn entsprechende Anhaltspunkte bestehen. Ausgangspunkt der Anzeigen war unter anderem, dass die CITY BKK aufgrund ihrer überalterten Mitgliederstruktur in den Hochpreisregionen Berlin und Hamburg nicht genug Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhält - hier werden lediglich die bundesweit durchschnittlichen Morbiditätskosten ausgeglichen. Im weiteren Verlauf wurde ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt, dass neben stark Kosten senkenden Maßnahmen im Verwaltungsbereich insbesondere ein effektives Versorgungsmanagement für die überdurchschnittlich älteren und leistungsbedürftigen Versicherten der CITY BKK vorsah. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen eine finanziellen Hilfe in Höhe von 41 Mio. ¤ zugesagt. Auch der zum 1. Januar 2011 auf 15 ¤ angehobene Zusatzbeitrag konnte die angeschlagene Krankenkasse nicht retten. Im Gegenteil: durch seine Erhöhung haben zusätzlich junge und gesunde Mitglieder die CITY BKK verlassen.

Hintergrundinformationen zur Historie der CITY BKK

Die CITY BKK ging am 1. Januar 2004 aus der Fusion der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin (BKK Berlin) und der Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) hervor. Mit Stuttgart kam 2005 ein weiterer Standort dazu - durch die Fusion mit den beiden Betriebskrankenkassen BKK Bauknecht und BeneVita BKK. An den drei Standorten betreute die CITY BKK zuletzt rund 168.000 Versicherte.

Ansprechpartner
Torsten Nowak, Pressesprecher
Telefon (040) 29808-2900

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