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Dienstag, 19. Juli 2016

Bundestag: Stellungnahme des Ethikrates zu Kliniken sehr kritisch

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die Krankenhäuser sollten sich nach Ansicht des Deutschen Ethikrates stärker am Patientenwohl orientieren. Es falle auf, dass in der Debatte über die künftige Ausrichtung der Kliniken das Patientenwohl als maßgebliches Leitprinzip der Versorgung nicht explizit im Vordergrund stehe, heißt es in einer Stellungnahme des Ethikrates, wie aus einer Unterrichtung (18/8843) des Gremiums an den Bundestag hervorgeht.

Im Zusammenhang damit stünden besorgniserregende Entwicklungen in der Krankenhausmedizin, so etwa Mengenausweitungen und reduzierte Behandlungsleistungen, die Konzentration auf gewinnbringende Behandlungen zulasten notwendiger Behandlungsangebote sowie problematische Arbeitsbedingungen für das Klinikpersonal.

So fordert der Ethikrat das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, für eine "nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus" zu sorgen. Dazu gehöre die Entwicklung von Pflegepersonalschlüsseln in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen. Zudem sollten Mindestquoten für Pflegekräfte, differenziert nach Fachabteilungen, festgelegt werden. Angesichts des Mangels an Pflegekräften könnten Qualifizierungsmodelle gefördert werden, mit denen zum Beispiel Arzthelfer berufsbegleitend zu Pflegekräften weitergebildet werden.

Was die Vergütung durch Fallpauschalen angeht, plädierte der Ethikrat ebenfalls für eine am Patientenwohl orientierte Umgestaltung. Denkbar wäre etwa eine auf den individuellen Fall bezogene "Paketlösung". Um unnötige Eingriffe und Prozeduren zu vermeiden, sollten zudem Vergütungsmodelle entwickelt werden, die Anreize bieten für eine "begründete Unterlassung". Für die Krankenhausbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie Behinderten müssten spezifische Fallpauschalen erarbeitet werden.

Nach Ansicht des Ethikrates sollten transparente Kriterien für eine primär am Patientenwohl orientierte Krankenhausplanung entwickelt werden. Ferner sollten Bund und Länder bundeseinheitliche Standards für die Krankenhausplanung entwickeln, um Unterschiede und Doppelstrukturen zu verringern. Das schließe gegebenenfalls eine Reduzierung der Anzahl der Krankenhäuser nicht aus.

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