Vorbemerkung der Fragesteller: Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz) hat die damalige Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP mit Wirkung zum 1. August 2010 ein Preismoratorium für Arzneimittel ohne Festbetrag eingeführt und die Regelung bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Für den gleichen Zeitraum wurde der gesetzliche Herstellerabschlag für zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnete Arzneimittel ohne Festbetrag von 6 Prozent auf 16 Prozent erhöht. Diese Maßnahme war überwiegend für die moderate Entwicklung der Arzneimittelausgaben der GKV seit dem 1. August 2010 verantwortlich. Die Fraktion DIE LINKE. hat im Sommer 2013 beantragt, den erhöhten Rabatt und das Preismoratorium für zwei Jahre zu verlängern, was aber mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt wurde (vgl. Änderungsantrag im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an derer Vorschriften, Ausschussdrucksache 17(14)438). Begründet wurde die Ablehnung vor allem damit, dass durch neue Regelungen aus dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), dabei vor allem durch den Bestandsmarktaufruf, zukünftig Einsparungen in etwa gleicher Größenordnung erzielt werden könnten. (Foto: AOK)

Montag, 06. Januar 2014

Bundesregierung begründet die Wirkung der Arzneimittelrabatte

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Damit sei eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten geschaffen worden, teilte die geschäftsführende Regierung in ihrer Antwort (18/188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/120) mit.

Seit dem 1. Januar 2011 muss dem Gesetz zufolge für jedes Arzneimittel, das in Deutschland neu auf den Markt kommt, der Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie nachgewiesen werden. Auf dieser Basis vereinbart dann der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Hersteller einen Erstattungsbetrag sowie Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Verordnung.

Mit der Nutzenbewertung werde den Ärzten die Verordnung erleichtert. Ärzte seien aber in jedem Fall verpflichtet, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter, in der im Übrigen auf die künftigen Entscheidungen der neuen Bundesregierung verwiesen wird. Auf dem deutschen Markt verfügbar sind den Angaben zufolge derzeit patentgeschützte Arzneimittel mit insgesamt 243 Einzelwirkstoffen. Für 44 dieser Wirkstoffe habe es eine Nutzenbewertung gegeben.

Eine Auflistung aus den vergangenen zehn Jahren zeigt, dass bis zur Einführung des AMNOG die Arzneimittelausgaben stetig gestiegen sind. Lagen die Ausgaben 2003 noch bei 23,399 Milliarden Euro, waren es 2010 bereits 30,180 Milliarden Euro. 2011 gingen die Ausgaben dann auf 28,984 Milliarden Euro zurück. Die noch unvollständigen Daten für 2013 deuteten auf eine "deutliche Ausgabenbeschleunigung" hin. Die insgesamt "günstigere Entwicklung" der Arzneimittelausgaben in der GKV sei auf die vereinbarten Rabatte zurückzuführen.

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