Bundesrat kritisiert Gesundheitsreform in umfang- reicher Stellungnahme
Der Bundesrat hat sich heute eingehend mit dem Regierungsentwurf zur Gesundheitsreform auseinander- gesetzt. In 113 Einzeländerungswünschen zeigt die Stellungnahme des Bundesrates auf, an welchen Punkten die Länder noch Nachbesserungsbedarf an dem über 580 Seiten starken Gesetzentwurf sehen. Die detaillierten Änderungs- vorschläge beziehen sich auf nahezu alle Bereiche der Reform, unter anderem die Ausgestaltung des Gesundheits- fonds, die Entschuldung der Krankenkassen, die Festlegung eines Sanierungsbeitrags für den stationären Bereich, die Regelungen für belegärztliche Leistungen, den Gemeinsamen Bundesausschuss und die Insolvenzfähigkeit der Kranken- kassen. Die Länder äußern zum einen rechtliche Bedenken, zum anderen aber auch Sorgen um die praktischen Auswirkungen der Reform. Viele Regelungen werden als zu bürokratisch kritisiert.
Der Entwurf der Bundesregierung soll die gesetzlichen Krankenkassen strukturell und organisatorisch reformieren und ihre Finanzen neu ordnen. Die Reform betrifft aber auch die privaten Krankenversicherungen. Ziel der Bundes- regierung ist es, die Strukturen des deutschen Gesundheits- wesens zu modernisieren und zu effektivieren, insbesondere die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Wirtschaft- lichkeit durch mehr Transparenz, intensiveren Wettbewerb und weniger Bürokratie zu erhöhen und die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten auszuweiten.
Die heute beschlossene Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese wird sich in ihrer Gegenäußerung mit den Änderungswünschen der Länder auseinandersetzen. Anschließend entscheidet der Bundestag, welche Forderungen des Bundesrates er aufgreifen und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf letztlich annehmen will.
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- bundesrat.de