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Freitag, 13. Juni 2008

Bundesministerium des Innern prüft Datenschutz bei Kundenkarten

Von: Bundesministerium des Innern / Pressemitteilung

Zu kritischen Pressepublikationen über Kundenkartenpro- gramme erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dr. Hans Bernhard Beus: "Im Zusammenhang mit Kundenkartenprogrammen werden in erheblichem Um- fang personenbezogene Daten der Kunden erhoben und verarbeitet, wobei die anfallenden Daten von den System- betreibern nicht nur zur Durchführung des Rabattpro- gramms, sondern gleichzeitig auch zu Zwecken der Werbung und Marktforschung genutzt werden.

Kundenkartenprogramme sind deshalb wiederholt in die Kritik von Daten- und Verbraucherschützern geraten und in jüngster Zeit auch in der Presse kontrovers diskutiert worden.

Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesministerium des Innern bereits die datenschutzrechtlichen Aspekte von Kundenkartenprogrammen. Dabei soll festgestellt werden, ob die gegenwärtigen gesetzlichen Instrumentarien ausreichen, um die Verbraucher vor Datenschutzverstößen, insbesondere einer ungewollten Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung zu schützen. Die Prüfung wird noch dieses Jahr abgeschlossen und in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst."

Die Verbreitung von Kundenkarten hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist in der Tendenz weiter steigend. Kundenkartenprogramme zählen zu den personalisierten Kundenbindungssystemen, mit denen Unternehmen ihren Kunden Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen anbieten. Ziel der Kundenkartenanbieter ist es, möglichst viele Daten zu sammeln, um persönlich auf den Kunden zugeschnittene Werbung zu erstellen und auf diese Weise die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Lesen Sie auch dazu die Pressemitteilung:
"Die neue IT-Steuerung des Bundes: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik"

Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007 das Konzept „IT-Steuerung Bund“ beschlossen und den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik benannt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erläuterte in ihrer Rede auf dem zweiten nationalen IT-Gipfel am 10. Dezember 2007, dass Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus diese Aufgabe ab dem 1. Januar 2008 im BMI übernimmt.
 
Der Auftrag für das BMI und das BMF, ein Konzept zur IT-Steuerung des Bundes zu erarbeiten, resultierte aus dem ersten nationalen IT-Gipfel am 18. Dezember 2006. Dieser hatte die Herausforderungen der Zukunft und die zentrale Bedeutung der Informationstechnik, auch für Staat und Verwaltung, deutlich gemacht. Erfolgreiche IT-Projekte des Bundes sind ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung politischer Vorhaben. Überdies ist die Weiterentwicklung der IT entscheidender Treiber bei der Modernisierung der Verwaltung. So stand im Mittelpunkt der Diskussion die Frage, wie der Bund durch eine Optimierung seiner IT-Steuerung der gewachsenen politischen, strategischen und finanziellen Bedeutung der IT des öffentlichen Sektors gerecht wird. Andere Staaten haben bereits vorgemacht, dass professionelles Management, ausreichende Ressourcen für die Projektsteuerung und eine stärkere Bündelung der IT-Architektur die Wirksamkeit der Informationstechnik wesentlich erhöhen können.
 
Die vier Eckpunkte des Kabinettbeschlusses vom 5. Dezember 2007

  1. Die Bundesregierung wird einen Beauftragten für Informationstechnik im Range eines Staatssekretärs berufen. Er wird der zentrale Ansprechpartner für Länder, Kommunen und Wirtschaftsverbände bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik erarbeitet die IT-Strategie des Bundes, steuert zentrale IT-Infastrukturen und ist bei zentralen Vorhaben der Bundesministerien – auch Gesetzen und Verordnungen – einzubinden, die die Ausgestaltung der IT in der öffentlichen Verwaltung betreffen.

  2. In jedem Bundesministerium wird es einen hochrangigen IT-Beauftragten geben, der eine zentrale Rahmenkompetenz für die IT aller nachgeordneten Behörden erhält. Er konsolidiert die IT des Ressorts, kontrolliert den Fortschritt wichtiger IT-Projekte, überprüft die Einhaltung von Standards, ist an der Festlegung der IT-Budgets beteiligt. Er ist in alle Vorhaben des Ressorts einzubinden, die Einfluss auf die IT haben.

  3. Die IT-Beauftragten der Ressorts arbeiten nach dem Vorbild der US-amerikanischen Bundesverwaltung im Rat der IT-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz führt der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Im Rat der IT-Beauftragten werden die Strategien, Architekturen, Standards der IT der Bundesverwaltung beschlossen. Es wird die ressortübergreifende IT-Nachfrage der verschiedenen Ministerien bündeln und das Portfolio der IT-Dienstleister des Bundes koordinieren.

  4. Zur Verzahnung von IT-Steuerung, politischer Steuerung und Haushaltsmittelbewilligung werden das Bundeskanzleramt, das BMF und das BMI eine IT-Steuerungsgruppe einrichten. Vorsitzender ist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik. Die IT-Steuerungsgruppe wird die Entscheidungsprozesse beschleunigen und Themen aufgreifen, bei denen im Rat der IT-Beauftragten keine Einigung möglich ist. Sie kann außerdem Innovationsvorhaben initiieren und IT-Vorhaben einzelner Ministerien widersprechen, die den gemeinsamen ressortübergreifenden Vorgaben nicht entsprechen.
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