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Dienstag, 20. Januar 2009

Besteuerung von Arzneimittelumsätzen bleibt bei 19 Prozent

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die Bundesregierung lehnt bei der Besteuerung von Arznei- mittelumsätzen derzeit eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent ab, da sie zu Minderein- nahmen von weit mehr als 3 Milliarden Euro führen würde. Auch könnte der Gesetzgeber nicht sicherstellen, dass die Steuerersparnis über sinkende Preise tatsächlich zu einer äquivalenten finanziellen Entlastung der Sozialversicherungs- träger beziehungsweise Patienten führt, argumentiert die Regierung in ihrer Antwort (16/11334) auf eine Kleine An- frage (16/11018) der Fraktion Die Linke. Überdies fließe die Mehrwertsteuer auch den Ländern zu, von denen keine Initiative bekannt sei, bei der sie auf ihren Anteil verzichten.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage lesen Sie bitte als pdf-Download am Ende dieser Seite.

Die Fragen der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung

  1. In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es keine, bzw. eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel?
  2. Welche EU-Mitgliedsländer erheben den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel?
  3. Weshalb geht die Bundesregierung einen europäischen Sonderweg bei der Besteuerung von Arzneimitteln und orientiert sich nicht in etwa an dem in der EU üblichen Steuersatz für Arzneimittel von unter 10 Prozent?
  4. Wie hoch waren die Umsätze mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in den ver gangenen zehn Jahren?
  5. Wie hoch waren die Umsätze mit rezeptfreien apothekenpflichtigen Arzneimitteln in den vergangenen zehn Jahren?
  6. Wie hoch waren die Umsätze mit Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen zehn Jahren?
  7. Wie hoch sind die Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in den vergangenen zehn Jahren und welcher Anteil davon fließt dem Bund, den Ländern und den Kommunen zu?
  8. Wie stark werden die gesetzliche Krankenversicherung und privaten Haushalte durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent aktuell belastet?
  9. In welchem Umfang könnten die gesetzlichen Krankenkassen durch eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent entlastet werden?
  10. In welchem Umfang könnten hierdurch die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden?
  11. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, dass laut einer aktuellen OECD-Studie die Preise für Medikamente 30 Prozent über dem Durch- schnitt vergleichbarer Industrieländer wie z. B. Frankreich liegen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
  12. Weshalb ist die Bundesregierung heute offensichtlich nicht mehr der Auf- fassung, die die Vorgängerregierung, in der dieselbe Bundesministerin wie heute für Gesundheit verantwortlich war, in der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage vertrat?
  13. Welche EU-Mitgliedsländer haben inzwischen eine Positivliste für Arznei- mittel eingeführt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hin- sichtlich ihrer Wirkungen vor?
  14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Rabattverträge von Krankenkassen mit Pharmakonzernen? Wie hoch sind die Einsparungen für die Krankenkassen aus diesen Verträgen?
  15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Probleme und Nachteile, die aus den Rabattverträgen
    • für Patientinnen und Patienten,
    • für Ärztinnen und Ärzte sowie
    • für Apothekerinnen und Apotheker erwachsen?
  16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich erhöhter Zuzahlungen, Wartezeiten, Medikamentenwechsel und Compliance-Problemen, Intransparenz, Regress-Forderungen, die aufgrund von Rabattverträgen entstehen?
  17. Gibt es Fälle, in denen aufgrund der Budgetbeschränkung Patientinnen und Patienten nicht adäquat versorgt werden?
  18. Wie viele Regress-Fälle wegen Überschreitung des Arzneimittelbudgets gab es 2007?
  19. Was spricht nach Meinung der Bundesregierung für (und was gegen) eine staatliche Preisregulierung, wie sie in vielen anderen europäischen Ländern stattfindet, wenn Pharmahersteller ein Medikament nicht zu einem Preis anbieten, der bezahlbar ist, und dadurch die Solidarversicherung über Gebühr belasten würde?
  20. Plant die Bundesregierung noch bis zur Bundestagswahl 2009 ein neues Gesetz mit dem Zweck, die Arzneimittelausgaben zu begrenzen?
  21. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, eine so genannte vierte Hürde zur Preiskontrolle von Arzneimitteln einzuführen?
    Gibt es diesbezügliche Pläne der Bundesregierung?

Berlin, den 21. November 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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