Beschlossen im Bundesrat: GKV-WSG Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV
Der Bundesrat hat heute der Gesundheitsreform seine Zustimmung erteilt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. April 2007 in Kraft treten.
Die Länder änderten ihre kritische Haltung zum Reformwerk, weil der Bundestag zahlreiche Wünsche aus der Stellung- nahme des Bundesrates vom Dezember letzten Jahres in seinen Gesetzesbeschluss aufgenommen hat. So wurde der ursprünglich vorgesehene dreiprozentige Abschlag bei den Leistungsausgaben der Kranken- und Rettungstransporte gestrichen, der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser von 0,7 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Änderungen nahm der Bundestag auch bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, beim Wettbewerbs- und Kartellrecht, bei den Entschuldungs- und Insolvenzregelungen für Krankenkassen und beim Inkrafttreten der Änderungen für die Privaten Krankenkassen vor.
In einer begleitenden Entschließung beschreiben die Länder ihre Erwartungen an die Reform und stellen einen umfang- reichen Forderungskatalog für die Zukunft auf. Die Bundes- regierung müsse die Auswirkungen der zahlreichen Neuerungen auf den verschiedenen Gebieten beobachten und analysieren, die gewonnenen Erkenntnisse auswerten und den Ländern darüber berichten. Eventuelle zukünftige Fehlentwicklungen müssten korrigiert werden. Wichtig sei es, eine qualitativ hochwertige und effiziente Krankenhausver- sorgung sicherzustellen, zusätzliche Belastungen, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden könnten, dagegen zu vermeiden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Attraktivität des Arztberufes zur Vermeidung einer drohenden Unterversorgung erhöht werden muss. Sollten bis Ende 2009 die Unterschiede in der vertragsärztlichen Vergütung zwischen neuen und alten Ländern nicht ausgeglichen sein, müsse der Gesetzgeber eingreifen.
Neben der geforderten Evaluation soll die Bundesregierung notfalls durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen sicherstellen, dass die primär in der Verantwortung der Krankenkassen liegende solidarische Entschuldung bis zur Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gewährleistet wird. Sollte sich zeigen, dass einzelne Regelungen ihre erwartete Wirkung nicht entfalten oder in der Praxis Umsetzungs- probleme auslösen, müsse konsequent nachgesteuert werden. Die Entschließung weist darauf hin, dass das in der Reform angekündigte Gesetz zur Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen der Zustimmung des Bundesrates bedarf und bis zum 31. Dezember 2007 in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden muss.
Der Bundesrat befürwortet die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und die Zusage der Bundesregierung, noch vor Inkrafttreten des Gesundheitsfonds ein Gutachten über dessen Auswirkungen zu erstellen. Er fordert, die Länder daran zu beteiligen.
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- www.bundesrat.de