Beratungen zur Gesundheitsreform sollen Mitte Januar beendet sein
Die Große Koalition will die Ausschussberatungen über die geplante Gesundheitsreform am 17. Januar abschließen. Union und SPD erklärten am 29. November im Ausschuss für Gesundheit übereinstimmend, zu diesem Termin sollten alle Änderungsanträge geklärt und das Gesetzesvorhaben (GKV-WSG Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV) insgesamt auf parlamentarischer Fachebene abgeschlossen werden.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag könnte damit frühestens am 18. Januar erfolgen. Zugleich kündigten die Koalitionspartner Änderungen in einigen Bereichen der Reform an. Dabei ging die SPD davon aus, dass ein Antrag zur Änderung der Insolvenzregelung der gesetzlichen Krankenkassen "in der nächsten Sitzungswoche" beraten werden könne. Die Union fügte hinzu, nachjustiert werde möglicherweise auch bei der ärztlichen Vergütung, bei der Hilfsmittelversorgung und bei der geplanten Neuordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern.
Die Änderungsanträge würden aber "nicht Hunderte von Seiten" füllen, erläuterte die Union. Die Opposition kritisierte die Beratungszeit als zu knapp. Die FDP-Fraktion regte daher eine Sonderausschusssitzung für die erste Januarwoche an. Wenn es "eine Flut" von Änderungsanträgen gebe und diese erst am 16. Januar vorlägen, "dann ist keine ordentliche Beratung möglich", betonten die Liberalen. Die FDP und die Fraktion Die Linke wiesen zudem darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember voraussichtlich ebenfalls Änderungsanträge beschließen werde.
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion unterstrich die Bundesregierung, dass sie die im Gesetzentwurf eingeplanten jährlichen Mehrausgaben nicht korrigieren wolle. Es bleibe bei den vorgesehenen rund 70 Millionen Euro zusätzlich durch die Aufnahme von Eltern-Kind-Kuren in den Katalog der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den rund 50 Millionen Euro zusätzlich für die Verbesserung der geriatrischen Rehabilitation im Jahr 2007. Dieser Betrag solle im Jahr 2008 bei rund 100 Millionen Euro liegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die Überforderungsklausel beim geplanten Zusatzbeitrag Kassen mit einkommensschwächeren Mitgliedern erheblich benachteiligen werde.