Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Foto: CDU)

Dienstag, 19. Juni 2007

Beitrag zur Pflegeversicherung soll im Juli 2008 um 0,25 Prozent steigen

Von: CDU-CSU FRaktion / Pressemitteilung

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichtet: Die Koalition hat sich bei der Pflegereform und beim Mindestlohn auf Kompromisse verständigt. Volker Kauder freut sich über einen guten Tag für alle Familien, die Angehörige zu Hause pflegen. Und: Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitsplätze vernichtet, wird es mit der Union nach wie vor nicht geben.

Pflegeversicherung

Die Leistungen bei der Pflegeversicherung werden ausgebaut und die Qualität der Versorgung verbessert. Die Reform geht weit über die Neuerungen für Demenzkranke hinaus. So wurde vereinbart, eine sechsmonatige Pflegezeit einzu- führen, innerhalb der Angehörige eine Auszeit von ihrem Beruf nehmen könnten, um sich um ihre Angehörigen kümmern zu können. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist dies allerdings eine "Kann-Regelung".

Bei der Pflegeversicherung einigte sich der Koalitionsaus- schuss darauf, den Beitragssatz zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Dies gibt bis etwa 2014/2015 in diesem Sozialversicherungszweig finanzielle Sicherheit. 

Im Gegenzug soll bereits zum 1. Januar, also ein halbes Jahr vorher,  der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sinken, so dass es keine Erhöhung der Lohnzusatzkosten geben wird, sondern – im Gegenteil – diese sogar leicht sinken. Der Beitrag zur Arbeitslosenver- sicherung sinkt damit auf unter 4 Prozent; das ist der niedrigste Wert seit 25 Jahren. 

Da Rentner, die auch Pflegebeiträge zahlen, nicht von der Senkung der Arbeitslosenversicherung profitieren, stellte Unions-Fraktionschef Volker Kauder als Ausgleich steigende Renten-Bezüge in Aussicht: Die Erhöhung werde so aus- fallen, dass der höhere Pflegebeitrag nicht auf eine faktische Kürzung der Altersgelder hinauslaufen werde. 

Der Pflegesatz wird künftig bei 1,95 Prozent des Bruttolohns liegen, Kinderlose zahlen auch weiterhin noch einen Auf- schlag von 0,25 Prozentpunkten. Mit dem zusätzlichen Geld sollen vor allem die Leistungen für häusliche Pflege und für Demenzkranke ausgebaut werden. 

Also: "Ein guter Tag für alle Familien, die Angehörige zu hause pflegen", resümiert Volker Kauder. 

Lohnuntergrenzen

Beim Thema Mindestlohn verständigten sich Union und SPD bei ihrem Treffen in Kanzleramt darauf, über eine Ausweitung des Entsendegesetzes Lohnuntergrenzen in weiteren Branchen einzuführen, die es bisher nur im Baugewerbe und bei den Gebäudereinigern gibt. 

Das Entsendegesetz soll auf solche Branchen ausgeweitet werden, die zu mindestens 50 Prozent tarifvertraglich organisiert seien. Für Branchen, in denen es keine tarifvertragliche Bindung gebe, sollen künftig über einen Ausschuss Anträge auf einen Mindestlohn gestellt werden können. Der Bundesarbeitsminister könne diese Position dann für allgemeinverbindlich erklären. Dem Ausschuss sollten Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie ein neutraler Vorsitzender mit Stimmrecht angehören. 

Für die Union ist hier wichtig, dass ein Lohn von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fixiert und nicht von der Politik definiert werde. Es bleibt also der Vorrang der Tarifpartner bestehen.  Ein gesetzliches Verbot sittenwidriger Löhne wird es zunächst nicht geben. Die SPD war dazu nur bereit, wenn eine so genannte Lohn-Unterschranke eingezogen wird, erläuterte Volker Kauder. Das wäre allerdings ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, den die Union ablehnt, weil er Arbeitsplätze vernichtet. 

Kauder sagte, auch jene Menschen, die nicht durch das Entsendegesetz geschützt werden könnten, sollten künftig einen fairen Lohn erhalten. In diesen Fällen solle das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen angewendet werden. Das Gesetz von 1952 soll entsprechend angepasst werden. Es ermöglicht bisher in Branchen ohne Tarifvertrag auf Vorschlag der Tarifparteien eine staatliche Lohnfestsetzung.

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