Foto: dpa

Dienstag, 18. November 2008

Arzneimittel-Festbeträge für 4 Gruppen und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt

Von: GKV-Spitzenverband / Pressemitteilung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Juli 2008 zu insgesamt vier Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um drei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arz- neimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen), bei der die Vergleichsgrößen aktualisiert wur- den. Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs.

Zu diesen Gruppen hat der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 16. September bis 14. Oktober 2008 in einem geord- neten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorge- schriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchge- führt, bei der Sachverständige der medizinischen und phar- mazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arznei- mittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.

Am 03. November 2008 hat der GKV-Spitzenverband nach Auswertung der Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Ein- sparvolumen von 40 Mio. Euro pro Jahr.

Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 03. November 2008 werden im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 11. November 2008 bekannt gemacht. Sie stehen ab 11. November 2008 mit weiteren Servicedateien auf der Web- seite des GKV-Spitzenverbandes in dem Bereich Vertrags- partner > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Diese neuen Festbeträge treten zum 01. Januar 2009 in Kraft.

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere drei Festbetragsgruppen festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 03. November 2008 auch Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für 3 der 4 neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2009 gefasst. Für diese drei Gruppen konnten Zuzahlungsbefrei- ungsgrenzen festgelegt werden, da hierdurch Eins parungen für die GKV zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 225 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 11. November 2008 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbe- freiung vom 03. November 2008. Der Beschluss steht ab 11. November 2008 mit weiteren Servicedateien unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich Vertragspartner/Arznei- mittel abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbän- de der Marktkreise schriftlich informiert.

<- Zurück zu: Aktuelle Nachrichten