Arnzeimittelkonzept der ABDA und KBV: Modellstart in Sachsen und Thüringen
Die regionalen Vertragspartner in Sachsen und Thüringen für das Zukunftsmodell von ABDA und KBV zur Arzneimittelversorgung haben einem gemeinsamen Eckpunktepapier zugestimmt.
Ein Modell zur Optimierung der Arzneimittelversorgung kann in den Regionen Sachsen und Thüringen starten. Einem entsprechenden Eckpunktepapier haben die regionalen Vertragspartner – die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen und Thüringen, die Landesapothekerverbände (LAVn) Sachsen und Thüringen und die AOK PLUS – zugestimmt.
"Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Modellvorhaben nun in der Praxis erprobt werden kann. Wir erhoffen uns dadurch Vorteile für Patienten und Ärzte. Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko", sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Langfristig solle das neue Modell preisorientierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen ganz ablösen.
Auch der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßte den Fortschritt des Projektes: "Die Patienten können sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Konzepts von Ärzten und Apothekern freuen. Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt. Zusätzlich zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung soll auch die Therapietreue erhöht werden. Ganz besonders freue ich mich persönlich, dass das Modell nicht nur in Thüringen, sondern auch in meinem Heimatland Sachsen umgesetzt wird."
Damit nehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesapothekerverbände die Möglichkeit wahr, ein Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu vereinbaren.
Das Konzept regelt die Umsetzung des gemeinsamen Arzneimittelkonzepts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Es besteht aus drei Elementen, die stufenweise umgesetzt werden: Die Wirkstoffverordnung (Stufe 1) und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog (Stufe 2) sollen beide im dritten Quartal 2013 und das Medikationsmanagement (Stufe 3) im vierten Quartal 2013 starten.
Bei der Wirkstoffverordnung verschreibt der Arzt den Wirkstoff und der Apotheker wählt das Präparat aus. Der Medikationskatalog ist eine evidenzbasierte Entscheidungshilfe für den Arzt, welcher Arzneistoff für welche Indikation empfehlenswert ist. Das Medikationsmanagement richtet sich an Patienten, die mehrere Arzneimittel dauerhaft einnehmen: Sie werden von einem Arzt und einem Apotheker betreut, um die Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue zu verbessern.
Hintergrund
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt, das "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung", oder kurz das ABDA/KBV-Konzept. Das ABDA/KBV-Konzept setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: der Wirkstoffverordnung, dem Medikationskatalog und dem Medikationsmanagement.
Das ABDA/KBV-Konzept sieht vor, dass Ärzte zukünftig Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform verordnen. Auf allen Arzneimittelpackungen muss längerfristig deutlich lesbar der Name des Wirkstoffs verzeichnet sein. Der Apotheker wählt das Präparat aus und gibt es nach einer Beratung an den Patienten ab.
Der Medikationskatalog unterstützt eine leitliniengerechte Versorgung, indem er auf Wirkstoffbasis Mittel der Wahl sowie Reservewirkstoffe für versorgungsrelevante Indikationen festlegt.
Das Medikationsmanagement richtet sich an chronisch kranke Patienten, die mehrere systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für ein Jahr gemeinsam die Betreuung. Der Patient erhält außerdem einen vollständigen Medikationsplan, der ihm genau anzeigt, welches Arzneimittel er in welcher Dosierung wann und wie lange einnehmen soll. Arzneimittelrisiken lassen sich so besser vermeiden.
Ärzte und Apotheker zeigen mit diesem Konzept, wie sie zukünftig gemeinsam die Arzneimittelversorgung für die Patienten verbessern wollen.
Eines der häufigsten Probleme in der Arzneimitteltherapie ist die fehlende Therapietreue (Compliance) der Patienten. Aufgrund der Rabattverträge ist es für den Patienten derzeit häufig undurchsichtig, wann und warum er ein anderes als das verschriebene Präparat bekommt. Je mehr Medikamente ein Patient einnimmt, desto größer ist außerdem das Risiko arzneimittelbezogener Probleme. Millionen Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nehmen fünf oder mehr Arzneimittel in der Dauertherapie ein. Hinzu kommt noch die Selbstmedikation. Dadurch steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelereignisse, die der Grund für viele Krankenhausaufnahmen sind, z. B. bei geriatrischen Patienten. Viele Fälle gelten als vermeidbar.
Vom ABDA/KBV-Konzept profitieren nicht nur die Patienten, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen könnten viel Geld sparen. Non-Compliance und unerwünschte Arzneimittelereignisse verursachen hohe direkte Kosten, bspw. durch vermeidbare Krankenhauseinweisungen. Nach einer stufenweisen Einführung des ABDA/KBV-Konzepts könnte die GKV jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe realisieren. ABDA und KBV sehen in Non-Compliance und unerwünschten Arzneimittelereignissen Probleme, die Ärzte und Apotheker nur gemeinsam lösen können.
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ist das ABDA/KBV-Konzept in § 64a SGB V aufgenommen worden. Ein Modellvorhaben soll in einer Region für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vereinbart werden. Aus Sicht von ABDA und KBV ist geplant, zunächst ein Modellvorhaben mit einer oder mehreren interessierten Kassen nach § 63 SGB V durchzuführen, das dazu dient, eine bundesweite Umsetzung nach § 64a SGB V vorzubereiten.
Im Januar 2013 haben die Landesapothekerverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Sachsen und Thüringen ebenso wie die AOK PLUS einem gemeinsamen Eckpunktepapier zugestimmt: Danach soll ein entsprechendes Modellprojekt in diesen beiden Bundesländern umgesetzt werden. Die Wirkstoffverordnung (Stufe 1) und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog (Stufe 2) sollen beide im dritten Quartal 2013 und das Medikationsmanagement (Stufe 3) im vierten Quartal 2013 starten.
- Weiterführende Links
- www.abda.de
- www.kbv.de