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Mittwoch, 19. Oktober 2016

AOK-Bundesverband: "Versorgungskartell aus Apotheken und Onkologen setzt sich durch"

Von: AOK-Bundesverband / Pressemitteilung

Der AOK-Bundesverband hat das Einknicken des Bundesgesundheitsministers Gröhe vor den Apothekern und Onkologen bei der Zytostatika-Belieferung scharf kritisiert. "Mit Streichung der Direktverträge schützt der Bundesgesundheitsminister jetzt ein Versorgungskartell vor ein bisschen Wettbewerb", betonte der Vorsitzende Martin Litsch. Der Gesetzentwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) greife sogar in bestehende Verträge ein, das lehne die AOK-Gemeinschaft ab. Die jetzt geplanten herstellerbezogenen Rabattverträge seien keine Alternative, sondern würden ebenfalls am Widerstand der Onkologen scheitern.

Anlässlich eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuss stellte Litsch klar: "Durch die Direktverträge zwischen Kassen und Apotheken gibt es keinen Eingriff in die Therapiehoheit der Ärzte. Sie allein sind für die notwendige medizinische Therapie verantwortlich. Hierbei hat die AOK nichts mit zu entscheiden und sie will das auch gar nicht." Allerdings hätten die Krankenkassen durchaus die notwendige Kompetenz, zusammen mit den Apotheken eine effiziente und transparente Belieferung der Versicherten mit Krebsmedikamenten sicherzustellen.

Interessierte Apotheker und einige Onkologen hätten jüngst eine Scheindebatte über die angeblich gefährdete ortsnahe Versorgung angezettelt, so Litsch weiter. Dabei werde gern verschwiegen, dass auch heute die Belieferung mit Zytostatika nicht immer ortsnah erfolgt, wie von den Vertragsgegnern lautstark behauptet. So würden zum Beispiel Medizinische Versorgungszentren im nordrhein-westfälischen Duisburg vom niedersächsischen Uslar aus beliefert werden, immerhin rund 250 km Anlieferungsweg. "Unsere Verträge sehen dagegen eine Ad Hoc-Belieferung innerhalb von 45 Minuten vor, so schaffen wir Ortsnähe. Außerdem stärken wir mit den Verträgen all jene Apotheken, die selbst produzieren."

Die seit 2010 auf dieser Grundlage abgeschlossenen Direktverträge mit Apotheken tragen erheblich zur Versorgungsqualität bei und stärken darüber hinaus die regionalen Versorgungsstrukturen. Nach anfänglichen Reibungen laufe es mittlerweile überall gut, so Litsch weiter. Zwar müssten sich Ärzte gegebenenfalls auf einen neuen Apotheker einstellen und anfangs zuweilen auch die Bestellprozesse abstimmen. "Das dürfte aus meiner Sicht  bei zwei professionellen und spezialisierten Heilberuflern aber kein Problem sein", erläuterte  Litsch.

Die Verträge zur Belieferung des Onkologen hätten auch keinerlei Auswirkungen auf Patienten. "Ohne Ausschreibung wählt heute der Arzt die Zyto-Apotheke aus. Mit Ausschreibung macht das die Krankenkasse. Die Patienten können sich in jedem Fall auf ihre Behandlung konzentrieren und profitieren von der professionellen Logistik im Hintergrund." Auch das Bundessozialgericht hat dieses Vorgehen als rechtskonform anerkannt, man wäre also auf der sicheren Seite.

Welcher Onkologe hat aber wirklich Interesse daran, dass die Patienten die Apotheke selbst auswählen und er dann in der Abwicklung womöglich mehrere Lieferanten koordinieren muss? Litsch: "Für das Praxisteam würde dies viel Bürokratie nach sich ziehen, was nicht im Interesse der Ärzte sein kann. Wenn aber zukünftig alle Patienten die vom Arzt empfohlene Apotheke auswählen, dann kommt man sehr schnell in den Graubereich der unzulässigen Zuweisung und Staatsanwaltschaften erhalten somit Ansätze zu Ermittlungen in Sachen Korruption."

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