AOK-Arzneirabattverträge: Kartellamt soll Vergabe- verfahren prüfen
Die AOK kann derzeit keine Verträge für die Arzneirabatt- verträge 2008 und 2009 mit Pharmaunternehmen unter- zeichnen, bestätigt die AOK Baden-Württemberg am Montag, den 1. Oktober in Stuttgart. Grund hierfür sei, dass einzelne Pharmaunternehmen einen Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei verschiedenen Vergabekammern im Bundesgebiet gestellt haben, so die AOK.
"Die bei verschiedenen Vergabekammern eingegangenen Anträge beziehen sich auf alle der insgesamt 83 ausge- schriebenen Wirkstoffe. Aus diesem Grund können wir derzeit keine Zuschläge für die Rabattverträge 2008 und 2009 erteilen. Mit Nachprüfungsverfahren haben wir gerechnet, schließlich war auch die erste Rabattaus- schreibung der AOKs für das Jahr 2007 Gegenstand eines solchen Verfahrens. Die pharmazeutischen Unternehmen hatten bis letzten Freitag (28.09.2007) die Möglichkeit, rechtliche Einwände gegen das Verfahren geltend zu machen. Mehrere Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht", sagt Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer in Sachen Arzneirabattverträge für das gesamte AOK-System in Deutschland.
Laut AOK beziehen sich die Anträge im Kern auf vermeint- liche Formfehler im Ausschreibungsverfahren, u.a. hätte die Ausschreibung der Arzneirabattverträge europaweit erfolgen sollen. Aus AOK-Sicht sind die Vorwürfe aus der Luft gegriffen. Hermann dazu: "Die Vorschriften des Kartellver- gaberechts sind auf die Ausschreibung von Arzneimittel- rabattvereinbarungen nicht anwendbar. Krankenkassen sind weder öffentliche Auftraggeber, noch liegt ein öffentlicher Auftrag vor. Dies wurde durch verschiedene gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Deshalb können vergaberechtliche Vorgaben, so auch die Veröffentlichungsvorschrift für eine europaweite Bekanntgabe, hier nicht zum Tragen kommen."
Verhandlungsführer Hermann sieht die aktuellen Ereignisse gelassen. "Auch die Verträge für das Jahr 2007 konnten trotz eines Nachprüfungsverfahrens wie geplant abgeschlossen werden. Wir sind nach wie vor zuversichtlich, auch Rabatt- verträge für die Jahre 2008 und 2009 erfolgreich und rechtzeitig abschließen zu können. Wir haben alle notwen- digen rechtlichen Schritte umgehend eingeleitet, um möglichst baldige Entscheidungen zu ermöglichen", sagt Hermann.
Zum Ausschreibungsverfahren
Die AOK hat die Ausschreibung der AOK-Arzneirabatt- verträge für die Jahre 2008 und 2009 vom 03.08.2007 am 06.08.2007 im eBundesanzeiger veröffentlicht. In dieser Ausschreibung hatten alle pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, Angebote zur AOK-Rabattofferte bis 03.09.2007 einzureichen. Die Ausschreibung für die kommenden beiden Jahre beinhaltete insgesamt 83 Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen in 2006 von 2,7 Milliarden Euro und ist bei der Pharmaindustrie auf großes Interesse gestoßen. Zu den 83 ausgeschrieben Wirkstoffen hat die AOK insgesamt über 700 Angebote von 83 pharmazeutischen Unternehmen erhalten.
Zur Person
Der AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann, (*18.01.1955), ist stellvertretender Vorstandvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und seit Mitte 2000 im Vorstand der AOK Baden-Württemberg tätig.
Dr. Christopher Hermann begann seine berufliche Karriere mit dem Studium der Geschichts-, Politik- und Rechts- wissenschaften in Marburg und Berlin. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Promotion übte Hermann sozialrechtliche Tätigkeiten für verschiedene Sozialversicherungsträger aus.
In den Jahren 1987 bis 1990 war Dr. Hermann im Wissen- schaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, von wo er ins Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wechselte. Als Referatsleiter war er hier für die gesetzliche Krankenversicherung und die Aufsicht über Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen bis ins Jahr 1997 zuständig.
Vor seinem Wechsel zur AOK Baden-Württemberg bekleidete er den Posten des Gruppenleiters "Krankenversicherung, Heil- berufe, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Arzneimittel- sicherheit und Umweltmedizin" im Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen.
- Weiterführende Links
- www.aok.de