Die Wirtschaftlichkeits-Allianz:
Krankenkassen - Partner.

Im Auftrag Gesetzlicher Krankenkassen erfüllt die CARENOBLE Informationspflichten gemäß § 73 (8) SGB V.

Krankenkassen sind gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet, ihre Vertragsärzt:Innen (auch) über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen zu informieren. Hier übernimmt die CARENOBLE komplexe Informationsaufgaben.

  • Für kostenintensive Indikationsbereiche stellt die CARENOBLE das Portal CareSolution mit neutralen und objektiven Arzneimittelinformationen für Ärzt:Innen bereit.
  • Bereits mehr als 40 Krankenkassen mit über 50 Mio. Versicherten bieten den unabhängigen Informationsdienst CareSolution kostenfrei für niedergelassene Ärzt:Innen an.
  • CareSolution hilft damit Ärzt:Innen ihre Verordnungen von Arznei- und Hilfsmitteln gemäß der §§ 67, 68 und 128 (4) SGB V. zu optimieren.
  • So werden sonst schwer fassbare Wirtschaftlichkeitsreserven und Synergiepotentiale wirksam erschlossen.

So machen Krankenkassen den Ärzt:Innen einen einfachen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Verordnungsweg zugänglich. Bei gleichzeitiger Steigerung der Versorgungsqualität für Patient:Innen erfolgt eine wirtschaftlichere Leistungserbringung.

Im nachfolgenden Link zur Internetpräsenz der DAK-Gesundheit erfahren Sie mehr über den Einsatz von CareSolution im Auftrag der Krankenkassen.