Die Wirtschaftlichkeits-Allianz:
Krankenkassen - Partner.
Im Auftrag Gesetzlicher Krankenkassen erfüllt die CARENOBLE Informationspflichten gemäß § 73 (8) SGB V.
Krankenkassen sind gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet, ihre Vertragsärzt:Innen (auch) über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen zu informieren. Hier übernimmt die CARENOBLE komplexe Informationsaufgaben.
- Für kostenintensive Indikationsbereiche stellt die CARENOBLE das Portal CareSolution mit neutralen und objektiven Arzneimittelinformationen für Ärzt:Innen bereit.
- Bereits mehr als 40 Krankenkassen mit über 50 Mio. Versicherten bieten den unabhängigen Informationsdienst CareSolution kostenfrei für niedergelassene Ärzt:Innen an.
- CareSolution hilft damit Ärzt:Innen ihre Verordnungen von Arznei- und Hilfsmitteln gemäß der §§ 67, 68 und 128 (4) SGB V. zu optimieren.
- So werden sonst schwer fassbare Wirtschaftlichkeitsreserven und Synergiepotentiale wirksam erschlossen.
So machen Krankenkassen den Ärzt:Innen einen einfachen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Verordnungsweg zugänglich. Bei gleichzeitiger Steigerung der Versorgungsqualität für Patient:Innen erfolgt eine wirtschaftlichere Leistungserbringung.
Im nachfolgenden Link zur Internetpräsenz der DAK-Gesundheit erfahren Sie mehr über den Einsatz von CareSolution im Auftrag der Krankenkassen.