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Sonntag, 10. April 2011

Gesundheitsausschuss: "Bestehen Versorgungslücken für Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt?"

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Experten sind sich darüber uneinig, ob und in welchem Umfang derzeit eine Versorgungslücke von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt besteht. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 23. März deutlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit dem Antrag (17/2924) einen Anspruch auf "Behandlungs-, Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung" durchsetzen und hinwirken, dass in der Begleitforschung nach Paragraf 17b Absatz 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz die "Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der angrenzenden Versorgungsbereiche" untersucht werden.

Hintergrund ist, dass die Verweildauer von Patienten im Krankenhaus nach Einführung der Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) 2003 deutlich gesunken ist. Auch wenn die Befürchtung "blutiger Entlassungen" und "massenhafter Drehtüreffekte" nicht eingetroffen sei, könnten manche Patienten nach einer Behandlung in einer Klinik ihren Alltag kaum selbständig bewältigen.

Zustimmung zu dem Gesetzentwurf äußerten die meisten Sozialverbände wie die Caritas und die Diakonie. Sie betonen, dass ein "Paradigmenwechsel" hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung der DRG stattgefunden habe. Der Sozialverband Deutschlands schlägt für die Zukunft die Einrichtung eines qualifizierten Überleitungs- und Entlassungsmanagement vor. Bestehende ambulante Behandlungseinrichtungen sollen stärker verpflichtet werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) lehnt hingegen eine gesetzliche Leistungsausweitung ab. Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen. Die GKV machte geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe. Würde Paragraf 37 gemäß des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen geändert, kämen auf die Krankenkassen zudem Ausgabenzuwächse zu, "die nicht quantifizierbar" seien.

Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik äußerte in einer schriftlichen Stellungnahme Zweifel daran, ob die Änderung des Paragrafen 37 überhaupt geeignet sei, um "die ohne Zweifel bestehende Versorgungslücke" zu schließen und nicht vielmehr die Änderung des Paragrafen 38 zum Thema "Haushaltshilfe" diskutiert werden müsse.

Der AOK Sachverständige Manfred Adryan wies darauf hin, dass man den Patienten schon vor der Operation im Krankenhaus darüber aufklären müsste, wie sein Gesundheitszustand nach seiner Entlassung sei. Viel hänge davon ab, ob der einzelne Patient seine Pflege frühzeitig durch Familie und Nachbarn organisieren könnte. Adryan: "Aber wenn man vorher nicht weiß, was auf einen zukommt, kann man die Dinge nicht regeln".

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