Die Wirtschaftlichkeits-Allianz:
Krankenkassen - Partner.

Im Auftrag Gesetzlicher Krankenkassen erfüllt die Carenoble Informationspflichten gemäß § 73 (8) SGB V.

Krankenkassen sind gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet, ihre Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (auch) über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen zu informieren. Hier übernimmt die Carenoble komplexe Informationsaufgaben.

  • Für kostenintensive Indikationsbereiche stellt die CARENOBLE das Ärzteportal CareSolution mit neutralen und objektiven Arzneimittelinformationen bereit.
  • Bereits mehr als 40 Krankenkassen mit über 50 Mio. Versicherten bieten den unabhängigen Informationsdienst CareSolution kostenfrei für niedergelassene Ärzte.
  • CareSolution hilft damit Ärztinnen und Ärzten ihre Verordnungen von Arznei- und Hilfsmitteln gemäß der §§ 67, 68 und 128 (4) SGB V. zu optimieren.
  • So werden sonst schwer fassbare Wirtschaftlichkeitsreserven und Synergiepotentiale wirksam erschlossen.

So machen Krankenkassen den Ärztinnen und Ärzten einen einfachen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Verordnungsweg zugänglich. Bei gleichzeitiger Steigerung der Versorgungsqualität für den Patienten erfolgt eine wirtschaftlichere Leistungserbringung.

Im nachfolgenden Link zur Internetpräsenz der DAK-Gesundheit erfahren Sie mehr über den Einsatz von CareSolution im Auftrag der Krankenkassen.